Schrank von der Wand gefallen. Haftung / Versicherung?

3 Antworten

Du hast den Schrank gemietet wie er war und ihn so benutzt wie man ihn halt benutzt (also nicht überladen).

Man kann dir aus keinem Grund einen Vorwurf machen. DU haftest also nicht.

Aber: Der Vermieter muss dir die Wohnung so vermieten, dass dir kein Schaden daraus entsteht. Dein Schaden ist der Inhalt (Gläser). Das sollte der Vermieter dir ersetzen.

Apolon  06.04.2016, 19:07

 Aber: Der Vermieter muss dir die Wohnung so vermieten, dass dir kein Schaden daraus entsteht. Dein Schaden ist der Inhalt (Gläser). Das sollte der Vermieter dir ersetzen.

Weshalb, wenn ich eine Wohnung miete, muss ich mich auch überzeugen, dass sie im tadellosen Zustand ist, also auch die Möbel.

Erst danach kann ich mein Inventar einräumen.

Hast du schon deinen Vermieter kontaktiert? wenn nein mach das erst mal.

Wie lange wohnst du schon in dieser Wohnung ?

War der Schrank beim Einzug schon beschädigt ? Wenn ja, wie ?

Aus der Schilderung kann ich keine Schadensursache erkennen.