Schonvermögen und Sterbegeldversicherung im Pflegeheim bei Sozialhilfe?
Meine Mutter ist im Pflegeheim. Wir mussten leider Hilfe zur Pflege beantragen, da die Rente nicht ganz ausreicht.
Es gibt ja ein Schonvermögen von 2600 Euro, das ist uns bekannt.
Meine Mutter hat eine Sterbegeldversicherung mit einem Rückkaufswert von derzeit rund 1000 Euro, im Todesfall zahlt diese 3000 Euro für die Bestattung.
Nun habe ich folgende drei Varianten im Kopf und wüsste gern welche richtig ist:
1. Sie darf kein Geld behalten, da die Gesamtsumme der Versicherung das Schonvermögen übersteigt
2. Sie darf c.a. 1600 Euro behalten, da nur das angesparte, rückzahlbare Geld angerechnet wird
3. Die Versicherung wird gar nicht mit angerechnet, da sie nur für die Bestattung festgelegt ist und sie darf zusätzlich bis zu 2600 Euro behalten. (Kaum vorstellbar)
Wir müssen nämlich einige Rechnungen begleichen, auch, wenn das Amt noch nicht dazu zahlt.
Einiges bekommen wir dann ja rückwirkend erstattet, aber ich kann mit kaum vorstellen, dass mögliches Schonvermögen aufgestockt werden würde, wenn es zunächst für laufende Kosten drauf gegangen wäre...
Vielen Dank für jegliche Hilfe!
4 Antworten
Um eine Frage beantworten zu können, ist es für die Leser hilfreich, wenn der Fragesteller vollständige und verständliche Sätze mit Hintergrundinformationen schreibt. Je besser die Frage gestellt ist, desto qualifizierter kann geantwortet werden. Es ist also in deinem eigenen Interesse, die Frage zu präzisieren.
OK :-) Ich hatte gehofft, dir helfen zu können, wenn ich mehr Informationen habe. Ich kann die Frage nicht beantworten, sorry.
Danke trotzdem! :)
Sehr gerne und alles Gute! :-)
Dann ist diese Versicherung genau so zu handhaben, wie eine normale Lebensversicherung und das Guthaben auf den Schonbetrag sowie das einzusetzende Vermögen anzurechnen.
Sprich Variante 1 stimmt, da im Versicherungsfall die 3000 Euro gezahlt werden?
Im übrigen steigt ja der Wert, wenn wir die Versicherung stehen lassen/von Taschengeld bezahlen im Laufe der Zeit stetig...?
Könnte man die Versicherung noch auf einen Bestatter übertragen oder zählt dies dann als Betrugsversuch? Das wollen wir auf keinen Fall...
Aber es soll ja die Kosten der Beerdigung decken und nicht meinem Bruder geschenkt werden.
Ist die Sterbegeldversicherung schon an einen konkreten Bestattungsvorvertrag gebunden, oder einfach nur als Summe lose für die Bestattung bestimmt?
Als Bezugsberechtigter ist mein Bruder eingetragen. Also kein Bestattungsunternehmen.
Da komme ich leider mit meiner Frage auch nicht weiter...
Die Höhe des Schonvermögens ist uns ja bekannt, nur, inwieweit das Geld für den Todesfall angerechnet wird, wissen wir nicht. Und das erkenne ich in dem Artikel aus dem Link leider auch nicht. Trotzdem danke! ;)
Du hast ja Deine Frage ergänzt .. habe nochmal geschaut .. hier ::http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Bestattungsvertrag
darunter ...Bestattungsvertrag und Sozialhilfe + Rechtsprechung darf man auch höhere Beträge als Schonvermögen zwecks Bestattung & Grabpflege haben
Sorry, meine Frage wurde zunächst nicht angezeigt... Nun hab ich es bearbeitet. :)