Schmerzgeld nach Körperverletzung?

5 Antworten

Wurde Anzeige erstattet?

Denn zusätzlich zu einem evtl. Schmerzensgeld kämen auch noch Regressforderungen Deiness Arbeitgebers hinsichtlich der Lohnfortzahlung und seiten Deiner Krankenkasse für die ärztliche Behandlung.

Bezüglich einer Schmerzesgeldforderung würde ich juristischen Rat suchen. Auch dessen Kosten dürften zu Lasten des Schädigers gehen.

Der Schadenersatz (nicht wegen Anfechtung [§122 BGB] oder Verschulden bei Vertragsschluss [§§280 I, 311 II, 241 II BGB]) ergibt sich aus den §§249 ff.

In §249 BGB wird auf das negative Interesse abgestellt. Heißt, dass der Schadensersatzberechtigte so zu stellen ist, wie er stünde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand (die Verletzung deines Körpers) nicht eingetreten wäre. Arztkosten gehen also auf den netten Vermieter, auch wenn du die Kosten nicht selbst getragen hast. Deine Krankenkasse wird dann auf ihn zurückgreifen.
Ich verweise weiter auf §253 II BGB. Hieraus ergäbe sich für dich eine billige Entschädigung in Geld. Meistens umfasst dies kleinere dreistellige Beträge, je nach schwere der Verletzung.
Ein Mitverschulden deinerseits gem. §254 (juristische Laien könnten an die verspätete Zahlung des Mietzinsens denken) bleibt selbstverständlich außer Betracht.

Das oben Geschriebene setzt eine erfolgreiche Anzeige voraus!
Setzt Du Schmerzensgeld bei einer Körperverletzung erfolgreich durch, muss die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Die Beweislast trägst Du!


Siamakfiz 
Fragesteller
 01.03.2021, 09:14

Danke für Informationen.Es ist schon 2Monate vorbei aber immer noch keine Nachricht von Gericht oder Behörde oder Polizei

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Vielleicht gar nichts, selbst, wenn er Strafe zahlen muss, aber das bekommst nicht Du, sondern der Staat

Schmerzensgeld, geht nur über Zivilklage und die musst Du erst mal bezahlen, wenn Du gewinnst, muss er es dir zurückzahlen, wenn Du verlierst, ist dein Geld weg


i3oyHimSelf  31.01.2021, 01:45

Anwalts- & Gerichtskosten trägt bei Erfolg der Anklage die Gegenpartei. Schadensersatzberechtigte würden andernfalls zusätzlich benachteiligt werden. Dies sieht der telos der §§249 ff. BGB keinesfalls vor. Der Schadensersatz aus §253 II BGB geht an den Geschädigten.

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Julian2021  31.01.2021, 01:48
@i3oyHimSelf

Na ja, das meine ich doch, bei "Erfolg", dein Vermieter, wenn kein Erfolg, Du

Aber vorher, musst Du bezahlen, sonst, erst gar kein Prozess

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Ich fürchte, es gibt vom ihm keinen Cent, er wird eine Hafptflicht haben, und die kennen alle Tricks!

Was bitte hast Du denn "unterm" Gabelstabler bzw. auf der Baustelle zu suchen gehabt?

Wie sieht das Deine Krankenkasse?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung