Na dann schauen wir mal ..

Schädigung aus Delikt

Dir könnte gegen den Herren ein Anspruch aus §823 I BGB und aus II zustehen.

Es lag jedenfalls eine Sachbeschädigung vor. Diese steht auch in einem kausalen Zusammenhang mit der Handlung des Herrn. Der Schutzzweck des §823 soll natürlich auch vor genau solchen Eigentumsverletzungen schützen, wir bekommen hier kein Problem. Weiter müsste die Sachbeschädigung rechtswidirig erfolgt sein. Die Rechtswidrigkeit wird regelmäßig mit der Verletzung eines Rechts- oder Rechtsguts aus §823 BGB indiziert. Verschulden lag auch vor, da der Herr vermutlich mit mindestens Fahrlässigkeit den Schaden herbeigeführt hat. Wobei ich davon ausgehe, dass hier mit Vorsatz gehandelt wurde.

Rechtsfolge: Schadensersatz gem. §§249 ff. BGB

Dir ist ein Sachschaden an dem Roller entstanden. Die Verletzung deines Eigentums/berechtigten Besitzes wird auch ursächlich für den Schaden (die Reperaturkosten) sein. Die Reperaturkosten sind auch vom Schutzzweck der Norm bei der haftungsausfüllenden Kausalität gedeckt.

Art und Umfang des Schadensersatzes

§249 II 1

Du kannst den für die Herstellung in natura (Naturalrestitution) erforderlichen Geldbetrag verlangen. Die Umsatzsteuer wird nach §249 II 2 BGB nur eingeschlossen, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist, heißt, wenn du das Teil auch tatsächlich bei einem Typ reparieren lassen hast. Ansonsten bleiben ihm diese 19% erspart.

Mitverschulden gem. §254 BGB wird dir vermutlich nicht anzulasten sein, sodass der Anspruch in voller Höhe bestehen bleibt.

Hinsichtlich §823 II BGB (Verstoß gegen ein Schutzgesetz) i.V.m §303 StGB

Deine Klage wird mit dem Zeugen Erfolg haben.

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Der Satz meint, dass das deutsche Wort „zuhören“, das aufmerksame Verfolgen eines akkustischen Signals beschreibt. Mit dem englischen Wort „listen“ ist nach dem Satz nicht das aufmerksame Zuhören, sondern nur das Hören gemeint und die Aufmerksamkeit wird dem Wort lediglich nach der ratio legis angedichtet.

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𝑁𝑂 𝐿𝐼𝑀𝐼𝑇$

𝖨𝗁𝗋 𝗌𝖾𝗂𝖽 𝖯𝖾𝗇𝗇𝖾𝗋, 𝗂𝖼𝗁 𝗓ü𝖼𝗄’ 𝖳𝖺𝗎𝗂𝗌 𝖿ü𝗋 𝖽𝖺𝗌 𝖥𝗅𝖾𝗑 𝗎𝗇𝖽 𝖽𝖾𝗇 𝖬𝗈ë𝗍

Das hab ich noch drin #luxusg

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Ist halt schon nicht optimal. Hatte Physik damals mit 2 und Französisch mit 3 abgewählt. Wenn du Mathe Abitur, wie ich mit 13P schreibst, dann kannst du alles machen, was mit rechnen zutun hat. Wenn du was mit Phsyik machen willst, dann liefer in Mathematik ab.

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Darfst du nicht vereinfachen, nur x^n mit x^n

heißt: x^3 + x^3 = 2x^3 ; x^3 - x^5 bleibt

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Viele Unternehmen werden es überleben, mach dir da mal keine Sorgen. Die Fördermittel fließen mehr als du denken magst. Des Weiteren werden Leute, die ein stabiles Unternehmen führen gut einkalkulieren. So einfach ist das mit der Insolvenz nicht, vllt bei Kleinbetrieben :D

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Omg das ist ja schrecklich. Du gehst jetzt ganz ruhig zu deinem Vater und schilderst ihm das in 2 kurzen Sätzen und dass du jetzt den Staubsauger dafür holen gehst. Sag du brauchst 1-2min. Dann geh beruhigt schlafen ..

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Das Mädchen muss über meiner Hemmschwelle liegen, darf nicht stinken, darf nicht ungepflegt sein ... Also kommt schonmal nicht jedes Mädchen infrage. Der Sex hat nichts mit Gefühlen zutun, sondern dient einfach nur dazu, befriedigt zu werden, deshalb werden Frauen auch oft als Sexobjekte gesehen. Umgekehrt gibt es das natürlich auch, aber in weitaus geringerem Maße.

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Gar keinen mehr, das wurde nach meinem Jahrgang abgeschafft. Ich hatte Abitur letztes Jahr gemacht. Die, die dieses Jahr Abitur verkacken sollten haben keinen automatischen Realabschluss, sondern müssen eine gesonderte Prüfung ablegen. Die 9te Klasse entsprach früher einem Werkrealabschluss (Hauptschulabschluss)

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