Schmerzensgeld bei Ohrloch stechen

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9 Antworten

Theoretisch ja, nur wird das heute im allgemeinen bei Ohrlöchern nicht mehr so gehandhabt. Bei Piercings liegt der Fall etwas anders, dort wird es noch ernster genommen.

je nach Alter des Kindes und auch abhängig davon, ob das Kind eine Unterschrift gefälscht hat - und dann plötzlich das Kind die Strafanzeige hat und nicht der Stecher.....

MINDERJÄHRIG NATÜRLICH WOLLT ICH NOCH ERWÄHNEN!!!!!!!!!!!!!!!

Ted, Support1  09.01.2009, 20:38

Hallo goodi123,

bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Antworten zu deinen eigenen Fragen das Kommentarfeld anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Die Rechtslage ist so, dass ein Minderjähriger dafür immer die Einwilligung der Eltern (bzw. eines Elternteils) braucht. Verzichtet der "Ohrlochstecher" darauf, macht er sich der Körperverletzung schuldig. Schmerzensgeldansprüche entstehen allerdings nicht, weil das "Opfer" ja trotz fehlender Geschäftsfähigkeit die Prozedur freiwillig über sich ergehen ließ und wohl wusste, dass es wehtut...

Nun, Ohrlöcher, wenns auf jeder Seite ein kleines ist, sind ja nichts außergewöhnliches oder schlimmes! Viele Kids und Jugendliche stechen sich die selbst (hab ich auch gemacht früher). Kein Juwelier oder Piercer würde einem Baby, was ja auch nicht allein dahin laufen kann, solche Sachen machen, wie auf dem Foto! Und ich denke genauso würden sie auch außergewöhnliche Wünsche ablehnen! Beim Ohrlochstechen kann auch nichts passieren! Ich finds ein wenig übertrieben von Dir!