Schlüsselübergabe nach Auszug, wie am besten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ist die Übergabe der Schlüssel an den VM eine Bringeschuld. Der Vermieter darf nicht die persönliche Annahme der Schlüssel verweigern, auch nicht weit vor dem Ende der Kündigungsfrist. Zu beachten wäre aber, der Mieter befindet sich nach wie vor in der Obhutspflicht. Was sich ohne Schlüssel aber eher schwer gestaltet. Nimmt er alle an, sind sie zumindest für Schäden die nicht mehr Ihrem Machtbereich unterliegen nicht verantwortlich. Für ausreichende Beheizung z.B. schon (Strom und Gas nicht abmelden). In der Regel wird der VM Ihnen aber einen lassen, um Ihrer Obhutspflicht voll und ganz gerecht zu werden. Schwierig gestaltet es sich bei einem Ortswechsel. Wurde dem VM der Schlüssel tatsächlich, im Sinne des Mietrechts angeboten und der VM verweigert die Annahme, dann ist es allerdings tatsächlich ausreichend, die Schlüssel zuzusenden. Ansonsten nur persönlich oder durch bevollmächtigte Person. MfG

dorfleben 
Fragesteller
 11.01.2011, 12:14

es gab einen zweiten Versuch die Schlüssel persönlich abzugeben. Wieder hat der VM die Annahme verweigert. Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass ich den Schlüssel mit einem Zeugen in seinem Flur hinterlege. Als Antwort bekam ich ein Türenknallen....sorry aber solchen Menschen ist nicht mehr zu helfen! Rechtl. hin oder her....

Kannst du die Schlüssel nicht mit einem unabh. Zeugen in den Briefkasten des Vermieters einwerfen? (Ich würde mir die Schlüssel kopieren und genau von diesem Zeugen bestätigen lassen, dass du diese Schlüssel dem Vermieter in den Briefkasten geworfen hast!)Den Schlüssel kannst du schon vor Ende des MV abgeben, allerdings musst du bis zum Mietende Miete und NK bezahlen. Hast hoffentlich alle Zählerstände notiert und den Zustand der Wohnung dokumentiert(auch mit unabh. Zeugen und Fotos). Nicht den Schlüssel per Post (Ebf/Rückschein) senden, evtl. verweigert er die Annahme oder der Schlüssel geht auf dem Postweg verloren.

heimwerker  07.01.2011, 14:19

Nein. Die Schlüsselübergabe darf so nicht erfolgen. Auch ein Zeuge ist hier wenig hilfreich. Eine persönliche Übergabe ist immer erforderlich (aus mietrechtl. Sicht). MfG

BS3BM  07.01.2011, 20:39
@heimwerker

"Eine persönliche Übergabe ist
i m m e r

erforderlich (aus mietrechtl. Sicht)"

Ganz bestimmt nicht! Zumal der Vermieter die Schlüssel nicht angenommen hat und die Wohnung bereits leer stand und zur Übergabe bereit war.

Hmm...Persönlich ;)

In der Regel soll die Wohnung am letzten Tag der Kündigungsfrist zurückgegeben werden, dabei natürlich auch die Schlüssel. Du kannst den Vermieter nicht zwingen, die Wohnung eher abzunehmen und damit die Schlüssel. Die 6monatige Verjährungsfrist auf Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis beginnt mit Übergabe der Schlüssel zu laufen. Evtl. ist das sein Grund. Erst wenn er am 31. Januar die Wohnung samt Schlüssel nicht abnehmen will, hättest du Veranlassung zum Handeln. Derzeit ist er voll im Recht. Natürlich bist du so oder so zur Zahlung der Bruttomiete bis 31. J. verpflichtet.

BS3BM  06.01.2011, 19:29

Hier kann ich dir nicht zustimmen. Man sollte wenn möglich nicht die Wohnung am letzten Tag zurückgeben.Denn, sollten noch evtl. Nachbesserungen nötig sein oder noch berechtigte Forderungen wegen Schadensbehebung bestehen, hat man zumindest noch einige Tage Zeit diese zu beheben, ohne z. B. wegen erfolgter Nachvermietung Ärger zu bekommen. Wenn man die Wohnung geräumt hat, kann man sehr wohl dem Vermieter die Schlüssel zukommen lassen, ob er will oder nicht. Bei einer 6monatigen Verjährungsfrist kommt es -wie in diesem Fall - nicht auf ein paar Tage an. Außerdem ist es bei noch nicht erfolgter Weitervermietung ohnehin einfacher, wenn der Vermieter dann jederzeit die Mieträume betreten kann. Im vorl. Fall will der Mieter wohl keinen persönl. Kontakt mehr mit dem Vermieter - muss er auch nicht, es geht auch ohne, wenns auch nicht der Normalfall ist.

am besten du vereinbarst einen termin, oder wenn du eine andere person schicken willst dann mit deiner vollmacht, ich würde mich insofern absichern das du alles schriftlich machst und auch die abgabe dir schriftlich geben lässt, sprich er soll unterschreiben das er den schlüssel bekommen hat