Schlüsselgewalt bei einer Erbgemeinschaft

2 Antworten

Ich und meine Familie leben in diesem Haus.

Mit Mietvertrag oder Wohnrecht?

Mein Sohn im Keller, ich, meine Frau und meine Tochter im ersten Stock

Dann hätten sie hier Hausrecht.

Da ich mit meinem Bruder momentan auf Kriegsfuß stehe und ich nicht möchte dass er nach Lust und Laune in unser Haus kommt wollte

Verständlich, aber das ist nicht euer Haus, allenfalls eure Wohnungen, über die ihr Haurecht ausüben könnt.

Als Mitglied der Erbengemeinschaft hat er die gleichen Rechte an dem Nachlassgegenstand wie ihr auch.

das Schloss der Haustür (nicht die Schlösser der Türen der einzelnen Stockwerke) auswechseln kann, sodass ich nachts wieder gut schlafen kann.

Können ja, dürfen nein. Der Bruder kann einen neuen Schlüssel verlangen oder gewaltsamen Zutritt (Gerichtsvollzieher mit Schlüsseldienst) als Miterbe (so er denn einer durch fehlendes Testament oder entsprechende Erbeinsetzung ist) durchsetzen.

Trotz aller Meinungsverschiedenheiten wäre es töricht von Euch, auf Kosten des Nachlasses hier eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht vom Zaun zu brechen und die künftige Erbauseinadersetzung hasserfüllt regeln zu müssen :-O

G imager761

Ich gehe mal davon aus, es ist ein Mehrfamilienhaus. Dann sollte es doch normalerweise reichen, die Schlösser der Wohnungstüren zu tauschen. Insoweit verstehe ich das Problem nicht ganz.

Grundsätzlich ist es so, das es nicht strafbar wäre, auch das Haustürschloss zu tauschen. Ihr Brunder müßte ggf. einen Schlüssel von ihnen fordern. Ob das aber eine so gute Idee ist ist eine andere Frage.