Schlüsseldienst Rechnung verlegt?
Musste am 30.08 den schlüsseldienst gegen 22 uhr anrufen, da ich mich ausgesperrt hatte. Der monteur war schon unterwegs. In der zwischenzeit habe ich es doch noch geschafft per leiter über eine offenes fenster im 2. stock ins haus zu kommen. Der Monteur meinte er wird mir die anfahrtskosten plus notdienst pauschaule berechnen. Nach 2 Tagen traf die Rechnung ein 95,20 für den Monteur plus weg und 2,..€ für die portokosten des briefes (was ich persönlich dreist finde) ich hatte 7 Tage zeit die Rechnung zu begleichen. Jedoch habe ich diesen verlegt und kann ihn nicht mehr finden.
Ich warte nun auf eine zahlungerinnerung vom schlüsseldienst, jedoch habe ich seitdem nichts mehr bekommen und auch keine briefe übersehen.
Meine frage ist nun lässt er sich absichtlich solange zeit um mir verzugszinsen aufzudonnern?
Sollte er mir nicht vorher eine Zahlungserinnerung senden?
5 Antworten
Um Verzugszinsen verlangen zu können, müsste er dich erst einmal wirksam in Verzug setzen.
Dazu wäre ein deutlicher Hinweis auf der Rechnung, deren Zustellung der Schlüsseldienst beweisen müsste, erforderlich, dass du 30 Tage nach Zustellung automatisch im Verzug bist, oder eben eine Mahnung.
Ja, ja Schlüsseldienste sind die Abzocker der Nation....
Ich würde mich an deiner Stelle beim Schlüsseldienst melden, und sagen, dass ich die Rg. verlegt habe, ehe noch eine Mahnung zzgl. Mahngebühr kommt.
Du könntest beim Schlüsseldienst anrufen um das zu klären, denn so wirst du eine Mahnung bekommen mit den Mahnspesen.
Die verzugsbegründende Mahnung ist kostenfrei?
Warum, weil diese ja erst den Verzug auslöst und zwar mit Zustellung. Da diese aber vorher erstellt wurde und Mahnkosten Verzugskosten sind, können hier keine gefordert werden, weil bei Erstellung der Mahnung Verzug noch nicht vorlag.
¿Entiendes?
Auf fachliche kommentare diesert art hab ich gewartet
da hätte ich schon längst angerufen und um erneute zusendung gebeten. oder sie hätten mir betrag und bankdaten durchgegeben.
in der Rechnung steht 7 Tage - danach befindest dich bereits in Verzug. Eine Rechnung ist eigentlich sofort fällig. Es könnte in Kürze bereits ein Inkasso tätig werden
Ein Zahlungstermin auf einer Rechnung löst nicht den Verzug aus. Das hat der Bundesgerichtshof nun schon mehrfach klargestellt. Hört doch bitte mal auf, dieses Märchen zu verbreiten.
ich hatte früher selber handelsrecht als thema und konnte mich auch dran erinnern dass erstmal bevor irgd ein inkasso oder gericht tätig wird 2-3 briefe kommen müssen.