Schlüsseldienst hat mich um 800€ betrogen, wie kriege ich mein Geld zurück / kriege ich noch mein Geld?

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Hallo evo888,

ich befürchte zwar, dass Du ohne Rechtsanwalt wenig Aussicht auf Erfolg haben wirst, aber bei der Rückforderung würde ich mich auf folgende Rechtsgrundlage berufen:

§ 138 BGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Neben der zivilrechtlichen Seite dürfte auch noch folgender Straftatbestand erfüllt sin

§ 291 StGB - Wucher

(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten

  1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
  2. für die Gewährung eines Kredits,
  3. für eine sonstige Leistung oder
  4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
  2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
  3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, die solche Fälle mit abdeckt, würde ich die Angelegenheit direkt einen Rechtsanwalt übergeben.

Ohne Rechtschutzversicherung würde ich erst einmal versuchen die Angelegenheit selber zu regeln. Unter Nennung der Rechtsgrundlagen, würde ich den Monteur auffordern den Rechnungsbetrag auf eine angemessene Summe zu reduzieren und Dir den Zuviel bezahlten Betrag zu erstatten.

Ich würde ihn hierfür eine Frist von einer Woche setzen.

Kommt er Deiner Forderung nicht nach, würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden.

Schöne  Grüße
TheGrow

Der Beitrag ist „ normal“. Wenn du eine Versicherung hast, die Schlüsseldienste  mit beinhaltet ( gibt es tatsächlich) übernimmt diese die Leistung zumindest anteilig. Einen Betrug erkenne ich nicht

hyfi01  25.11.2017, 09:32

Also 800 EUR sind schon arg. Wenn man kurz und extrem hoch gegenkalkuliert:

Anfahrtspauschale 100 EUR

Arbeitszeit max. eine Stunde á 100 EUR

Materialkosten 100 EUR

Zusammen 300 EUR ... Und da dürfte auch der auf den Sonntag fallende Feiertagszuschlag berücksichtigt sein.

.... das kann aber ja nur gemacht worden sein, wenn der hinterlegte "Zweitschlüssel" nicht zur Verfügung steht und somit wird es kein Betrug sein, fürchte ich.

Anzeige wegen Betrug an den jeweiligen Dienst würde ich sagen