Schleppt der ADAC auch ab nach erlöschen der Betriebserlaubins?

5 Antworten

Nein, da kein Schaden vorliegt.

Habe mir die AGB vom ADAC jetzt selbst auch nicht wirklich durchgelesen, aber die Weiterfahrt muss definitiv durch einen Schaden nicht mehr möglich sein, damit sie aktiv werden.

Kannst dir ja den Reifen kaputt stechen, dann schleppen sie bestimmt ab

Nein, da kein defekt vorliegt, schleppt der ADAC da nicht kostenfrei.

Du hast ja diesen "rein zufälligen" Zustand selbst herbeigeführt

Nö, warum sollten die, auch mit würden sie ja nicht schleppen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, eher nicht. Denn "bis zur Illegalität verbastelt" gilt nicht als Panne. Also entweder schieben oder fürs Abschleppen zahlen! Wäre ja noch schöner, wenn ich als ADAC-Mitglied für so was mitbezahlen sollte😠

Woher ich das weiß:Hobby – Das einzige, mir verbliebene Hobby.