Schimmel, was tun?

4 Antworten

Wenn ihr den Anwalt kontaktiert habt, ist das schon mal der richtige Weg. Er wird euch dann über den weiteren Werdegang informieren.

Aber was hab ich noch für Möglichkeiten?

Eine neue Wohnung suchen und kündigen. Wenn der Fußboden aufgrund der Feuchtigkeit hochkommt, sind hier Sanierungsmaßnahmen erforderlich, die im bewohnten Zustand kaum zu beheben sind.

Wenn sich innerhalb weniger Wochen ein so großer Schimmelbefall entwickelt, dann liegt hier einiges im Argen.

Hier kann der Anwalt nur prüfen, ob hier ggfs. eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund einer Unbewohnbarkeit möglich ist.

Ausziehen und etwas Neues suchen.

Ich glaube kaum das der Schimmel so einfach zu beseitigen ist. So wie das klingt ist da deutlich mehr undicht als nur das Dach. Und wenn sich so schnell Schimmel bildet wird eine Beseitigung sehr aufwändig. Da lebt ihr womöglich mehrere Monate auf einer Baustelle.

Das klingt ganz hart. Da sind dohl diverse bauliche Mängel vorhanden.

Anwslt ist schon mal gut, auch bezüglich Schadenersatzforderungen wegen der Möbel.

Ich würde schon mal was Neues suchen.

Hat da vor Euch schon jemand drin gewohnt? Kann ich mir kaum vorstellen.

Wenn der Umbau jetzt erst erfolgt ist, wurde dieses Haus wohl viel zu früh vermietet. Isolierung (Wärmedämmung?) hätte vorher abgeschlossen sein müssen und ebenso das Dach.

Als Ihr die Wände gestrichen habt, waren sie vermutlich total ausgekühlt oder vielleicht sogar noch nass. Erst Dämmung, dann trocken heizen und dann einziehen, wäre wohl die richtige Reihenfolge gewesen. Aber dafür könnt Ihr nichts.

Euer Anwalt wird das Richtige in die Wege leiten und entsprechende Forderungen stellen. Vielleicht gibt es einen konkreten Plan, bis wann die Wohnung dann wirklich bewohnbar sein wird und vielleicht kann Euch der Vermieter eine Ersatzwohnung stellen oder den Vertrag wieder auflösen, sobald Ihr selbst adäquaten Ersatz gefunden habt.


Gerhart  05.04.2025, 17:09

Der Anwalt sollte ein Beweisverfahren beantragen und das Bauamt befragen, ob hier eine umnutzung zu Wohnzwecken beantragt und genehmigt wurde!