Schimmel kurz vor Auszug entdeckt. Schadensregulierung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

weil wir im UG leben und es immer kalt ist.

UG heißt also Keller/Souterrain. Im Sommer immer problematischer zu lüften als im Winter. Auf Schadensersatz würde ich mir wenig Hoffnung machen, da hier wohl das Lüftungsverhalten ursächlich zu sein scheint. Es sei denn, es liegen eklatante Baumängel vor. Versuch die Möbel mit chlorfreiem Anti-Schimmelspray zu retten. Wenn der Schimmel in das Material eingedrungen ist, hilft nur noch die Entsorgung. Schenke auch Bekleidungsstücken besondere Beachtung.

Viel Erfolg.

Schau Dir bitte auch mal folgenden Tipp an : http://www.gutefrage.net/frage/nachts-fenster-im-schlafzimmer-kippen-oder-nicht#answer27238965

amazon111 
Fragesteller
 29.07.2011, 00:26

Vielen Dank für die Antwort. Ja das Stimmt, dass es im Sommer immer etwas länger dauert bis die frische Luft überall angekommen ist. Habe aber ganz normale große Fenster und keine typischen Kellerfenster. Hmm, also bin ich doch an dem Schimmel schuld. Nur gut das wir hier ausziehen :-)

Schreiberlilli  29.07.2011, 00:42
@amazon111

Lieber Yorgos, Deine Antwort ist leider nicht richtig! Du schreibst ja selber "da hier wohl das Lüftungsverhalten ursächlich zu sein scheint." Es ist der Hausbesitzer, der dafür zu sorgen hat, dass es in der Wohnung nicht schimmel. Natürlich muss auch der Mieter heizen und lüften. Dennoch ist er nicht automatisch verantwortlich zu machen! Im Übrigen muss hier unverzüglich Meldung gemacht werden. Dazu ist der Mieter verpflichtet. Einfach mit Anti-Schimmelspray an die Sache rangehen ist Unsinn! Auch sollte alles vom Mieter vorher fotografiert werden.

Padri  29.07.2011, 09:11
@Schreiberlilli

Soll der Hausbesitzer regelmäßig in die Wohnung gehen und die Fenster auf und zu machen, sowie an den Heizungen drehen? Weiter drauf zu achten, dass in Kellerwohnungen nur abends spät und morgens früh gelüftet wird? Geht wohl kaum. Schimmel zu verhindern ist Sache des Wohnungsnutzers.

Yorgos  29.07.2011, 11:56
@Schreiberlilli

@Schreiberlili: Lieber Yorgos, Deine Antwort ist leider nicht richtig!

Liebe Schreiberlilli, leider hast du meinen Beitrag scheinbar nur oberflächlich gelesen. Denn sonst wäre Dir sicherlich aufgefallen, dass dieser nicht eine einzige Feststellung zum vermeintlichen Fehlverhalten des Mieters enthält, sondern lediglich Vermutungen. Mehr gab die Fallbeschreibung zu diesem Zeitpunkt leider nicht her.

Es ist der Hausbesitzer, der dafür zu sorgen hat, dass es in der Wohnung nicht schimmel.

Der Eigentümer hat die Voraussetzungen zu schaffen; das ist richtig! Verhaltensbedingter Schimmelwachstum liegt aber nicht in seiner Verantwortung.

Dennoch ist er nicht automatisch verantwortlich zu machen!

Habe ich auch nicht getan!

Einfach mit Anti-Schimmelspray an die Sache rangehen ist Unsinn!

Wie lautet denn Deine Alternative? Die Möbel gleich entsorgen? Ohne irgendwelchen Rettungsversuche? Naja, wenn man es sich erlauben kann!

Meine Bitte an Dich : Schau Dir meine Antwort einschließlich des verlinkten Beitrags nochmal in aller Ruhe an.

Yorgos  29.07.2011, 12:00
@amazon111

Hallo amazon111. Danke für Dein Sternchen und Deine offene Rückmeldung.

Schreiberlilli  30.07.2011, 00:16
@Yorgos

@Yorgos

Ich habe Deine Antwort und auch die Verlinkung aufmerksam gelesen. In den meisten Dingen bin ich auch Deiner Meinung.

Die problematische Lüftung einer Kellerwohnung ist mir bekannt. Leider wissen das aber viele Mieter nicht. Insofern fängt die Mitverantwortung des Eigentümers schon in dem Moment an, wenn er die Wohnung vermietet. Er muss den Mieter in Kenntnis setzen, wie genau zu lüften ist, um eine Schimmelbildung zu vermeiden. Außerdem spielt es eine Rolle, wie die Beschaffenheit der Möbel sind und an welchen Wänden sie stehen. Wenn ein Schimmelbefall in einer Wohnung eintritt, muss man immer auch an Baumängel denken. Es gibt mittlerweile viele Gerichtsurteile in diesen Angelegeneheiten. Im Großen und Ganzen läuft es darauf hinaus, dass der der Eigentümer dafür sorgen muss, dass die Bausubstanz in Ordnung ist. Häuser müssen so gebaut sein, dass die Luft so zirkulieren kann, dass kein Schimmel entsteht. Selbst bei absolut korrektem Lüftungsverhalten sorgen Kältebrücken dafür, dass trotzdem an bestimmten Stellen immer wieder Schimmel auftritt. Wenn man dies als Eigentümer weiß, muss man hier Abhilfe schaffen. Vermietet man eine Wohnung und weiß genau, dass sich an einer bestimmten Stelle immer wieder Schimmel gebildet hat, wenn dort z.B. ein Schrank gestanden hat, dann muss man so was auch seinem Mieter sagen. Es gibt sehr viele Beispiele dieser Art.

Deine Antwort finde es deshalb nicht richtig, weil Du das hier geschrieben hast:

Auf Schadensersatz würde ich mir wenig Hoffnung machen, da hier wohl das Lüftungsverhalten ursächlich zu sein scheint

Das suggeriert dem Mieter, bei sich das Fehlverhalten zu suchen.

Niemand von uns kann aus der Ferne beurteilen, was tatsächlich zum Schimmelbefall geführt hat. Baumängel oder verhaltensbedingt. Wir wissen es nicht!

Schimmel ist stark gesundheitsgefährdent. Da muss man sich schon sehr überlegen, ob man großflächigen Schimmelbefall mit Spray behandeln soll bzw. ob das nachhaltig überhaupt Sinn macht. Es geht nicht darum: > Naja, wenn man es sich erlauben kann!

Diese Argumentation ist unsachlich!

Schreiberlilli  30.07.2011, 00:20
@Schreiberlilli

@Padri

Soll der Hausbesitzer regelmäßig in die Wohnung gehen und die Fenster auf und zu machen, sowie an den Heizungen drehen? Weiter drauf zu achten, dass in Kellerwohnungen nur abends spät und morgens früh gelüftet wird? Geht wohl kaum. Schimmel zu verhindern ist Sache des Wohnungsnutzers.

Deine Argumentation ist albern.

Yorgos  30.07.2011, 01:40
@Schreiberlilli

@schwindellilli: Die problematische Lüftung einer Kellerwohnung ist mir bekannt.

Dem widerspreche ich; Du hast keine Ahnung! Du bist nicht in der Lage, den Unterschied zwischen absoluter und relativer Feuchtigkeit zu begreifen; geschweige zu erklären! Du hast keine Ahnung von Taupunkt und anderen relevanten Größen, um hier die Oberlehrerin zu spielen. Ich würde mich bei Deinem Wissensstand schämen, hier Ratsuchende bewußt in die Irre zu führen.

@schreiberlilli: Insofern fängt die Mitverantwortung des Eigentümers schon in dem Moment an, wenn er die Wohnung vermietet.

Natürlich!

Er muss den Mieter in Kenntnis setzen, wie genau zu lüften ist, um eine Schimmelbildung zu vermeiden.

So einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört bzw. gelesen. Oder hast Du für Deine Thesen einen Nachweis? Kannst Du das irgendwie belegen? Ich bitte um Nachweise! Aber spätestens jetzt wird entweder nichts oder noch mehr dummes Zeug kommen.

Im Großen und Ganzen läuft es darauf hinaus, dass der der Eigentümer dafür sorgen muss, dass die Bausubstanz in Ordnung ist.

Hat bisher auch niemand bestritten!

Häuser müssen so gebaut sein, dass die Luft so zirkulieren kann, dass kein Schimmel entsteht.

Hää....! Na klar! Welches BJ? Welcher Standort? Welche Bauart? Und, und, und.........

Bestandsschutz ist Dir scheinbar kein Begriff!

Deine Äusserungen zeigen mir, dass Du von der Materie absolut keine Ahnung hast. Du bist nur auf Punkte aus. Aber tröste Dich; da stehst Du nicht alleine da.

Dein Vermieter ist verantwortlich für die Beseitigung des Schimmels.Ich hoffe,ihr habt keine gesundheitlichen Schäden davon getragen.Hättet ihr das eher gemerkt,wäre eine Mietminderung fällig gewesen.Sprich mit dem Vermieter und einigt euch.

Padri  29.07.2011, 09:14

Der Vermieter ist nur dann verantwortlich für die Schimmelbeseitigung wenn die Ursache klar in seinem Kompetenzbereich liegt. Bei Schimmel an Schrankwänden der Mieter ist das wohl kaum der Fall.

Schreiberlilli  30.07.2011, 00:36
@Padri

Der Eigentümer ist immer für die Schimmelbeseitigung der Wohnung, aber nicht der Möbel zuständig! Die Ursache des Schimmelbefalls muss erst fachmännisch überprüft werden. Danach richtet sich, wer das Ganze bezahlt! Und das ist in den allermeisten Fällen der Eigentümer! Es gibt sogar Gerichtsurteile, in denen die Pflicht des Mieters, Möbel mit einem gewissen Abstand zur Wand aufzustellen, wieder verworfen wurde. Die Gerichte haben erkannt, dass viele (natürlich nicht alle!) Hausbesitzer sich vor der ordnungsgemäßen Sanierung ihrer Gebäude drücken bzw. am falschen Ende sparen wollen und dann Schimmelschäden erst mal den Mieter in die Schuhe schieben wollen.

Padri  30.07.2011, 10:51
@Schreiberlilli

Na das war doch mal ein richtiger erster Satz. Der Fragesteller gibt lediglich Schimmel an seinem Mobiliar an. Und für deren Beseitigung ist er selbst zuständig. Von betroffenen Wänden ist hier überhaupt nicht die Rede. Muss da ein teurer Fachmann kommen, wenn nur Schrankrückwände betroffen sind?

Liebe/r amazon, wenn ich Dir hier eine Antwort schreibe, ist Deine Fragestellung gerade einmal eine Stunde her. Vor 20 Minuten, so lese ich, hast Du nachgefragt, ob Dir sonst keiner helfen kann? Wenn Du eine vernünftige und hilfreiche und dazu noch richtig Antwort haben möchtest, dann solltest Du Dich in Geduld üben. Vor 22 Minuten hast Du übrigens Deine hiflreichste Antwort schon ausgewählt. Damit erübrigen sich doch eigentlich alle anderen Antworten. Dennoch habe ich noch etwas unter die hilfreichste Antwort geschrieben, die ich so für nicht richtig halte. Aber entscheide selbst, wie Du vorgehst.

Yorgos  29.07.2011, 22:40

Klingt nicht unbedingt nach einer hilfreichen Antwort. Vielmehr jammerst Du hier "verlorenen" Punkten hinterher.

Schreiberlilli  29.07.2011, 23:52
@Yorgos

Auf diesen albernen Kommentar antworte ich nicht!

Also bei diesem Schadensbild ist zu 99% falsches Heizen Verantwortlich.

Raumtemperaturen sollten niemals unter 20°C Fallen, besser 22°C

Durch die schlechte Luftzirkulation hinter Schränken entstehen Schimmelprobleme durch zu niedrige Raumtemperaturen zuerst dort.

dolga  28.07.2011, 23:48

quatsch!

unsinn hoch drei!

da müßte ja in jeder garage schimmel auftreten.

wenn, wie beschrieben verfahren wurde, liegen baufehler vor...

und hier spricht ausnahmsweise mal kein laie!

amazon111 
Fragesteller
 28.07.2011, 23:55
@dolga

Habe ich denn Recht auf Schadensersatz, (wenn es sich herausstellt, dass ein Baufehler vorliegt) wenn ich den Schimmel erst jetzt melde?

Stirling  28.07.2011, 23:56
@dolga

@dolga

Wenn du kein Laie bist dann weißt du das in Garagen kein Schimmel auftritt weil dort keine Menschen Leben die Täglich 2 Liter Wasser pro Person im Raum verteilen.

Also Unsinn hoch 4 dein Kommentar :-)

Schreiberlilli  29.07.2011, 00:55
@Stirling

In der Garage meines Nachbarn schimmelt es! Warum? Er hat die Lüftung seiner Garage mit Krempel zugestellt. Wenn er dann sein nasses Auto in die Garage stellt, dann zieht die Feuchtigkeit in den Krempel, kann nicht verdunsten und nicht abziehen.

In meiner Garage schimmelt es nicht. Mein Auto ist auch oft nass, wenn es dort hineingestellt wird. Aber der Lüftungsschlitz ist frei.

Die gute Luftzirkulation ist auch in Wohnungen massgeblich für die Vermeidung von Schimmelpilzen. Die Art der Möbel und der Ort der Aufstellung ist auch wichtig.

Baumängel kommen noch hinzu oder sind die alleinige Ursache.

Die Raumtemperatur ist auch wichtig.

Man kann nicht sagen, dass bei dem Schadensbild zu 99 % das falsche Heizen verantwortlich ist. Das ist eine beliebte Schutzbehauptung der Hausbesitzer.

Der Schimmel muss immer dann gemeldet werden, wenn er entdeckt wird.

Der Vermieter muss den Schaden unverzüglich nach Bekanntwerden beseitigen.

Wenn er keine Kenntnis hat, kann er das nicht tun!

Padri  29.07.2011, 09:16
@dolga

@ dolga: In einer Garage stellt wohl niemand seine Kleiderschränke auf ;-) In Garagen ist zudem die Frischluftzufuhr regelmäßig allein schon dadurch geregelt, da regelmäßig das Garagentor auf geht, wenn man mit Auto rein und raus fährt. In einer Wohnung muss man das schon bewusst tun.

Schreiberlilli  29.07.2011, 23:55
@Padri

@ dolga: In einer Garage stellt wohl niemand seine Kleiderschränke auf ;-)

Doch, mein Nachbar!

Schreiberlilli  30.07.2011, 00:39
@Schreiberlilli

In Garagen ist zudem die Frischluftzufuhr regelmäßig allein schon dadurch geregelt, da regelmäßig das Garagentor auf geht

Das Auto braucht keine "Frischluft". Die Feuchtigkeit muss abziehen können. Und dafür gibt es Lüftungsschlitze in der Garage. Nur durch das gelegentliche Öffnen eines Garagentores kann die Feuchtigkeit nicht abziehen.

Padri  30.07.2011, 10:53
@Schreiberlilli

Das Auto nicht, aber die Garage ;-) Vielleicht mal richtig lesen ;-)

Sie möchten den Schaden ersetzt haben, der nicht einmal dem Vermieter gemeldet wurde oder konnte. Da nur die Schrankwände betroffen sind und nicht die Zimmerwände, kommt das auch nicht vom Mauerwerk, sondern von falschem Lüften/Heizen und zu geringem Abstand der Möbel von den Wänden. Allein das ständige Kippen der Fenster wäre schon ein falsches Verhalten. Hier gibt es für Sie überhaupt keinen Schadensersatzanspruch. Wischen Sie die Rückseiten der Schrankwände mit Spiritus ab und gut iss...

Schreiberlilli  30.07.2011, 00:26

Sie möchten den Schaden ersetzt haben, der nicht einmal dem Vermieter gemeldet wurde oder konnte.

Der Mieter muss den Schaden unverzüglich melden, sobald er ihm auffällt. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, er kann den Schaden erst melden, wenn er ihm auffällt.

Ansonsten: Ferndiagnosen sind nicht möglich. Selbst Sachverständige prüfen vor Ort genau!