Schenkungsteuer umgehen indem man etwas abkauft

7 Antworten

Ich will's mal so ausdrücken: wo kein Kläger, da auch kein Richter!

Sollte also irgend jemand davon etwas mitbekommen, wird's kritisch. Das kann also der Fall sein, wenn Du ein Auto oder eine Immobilie geschenkt bekommst.

Es gibt aber gewisse Freibeträge, die man alle zehn Jahre ausschöpfen darf.

Es gibt den Tatbestand einer gemischten Schenkung. Wenn Leistung und Gegenleistung in einem Missverhältnis stehen, wird die Leistung aufgeteilt, in einen Kauf- und in einen Schenkungsteil, bei dem der Zuwendungscharakter überwiegt.

Also in Deinem Fall 10,- Euro Kaufpreis und 1.999.990,- Euro Schenkung. 

Man kann die Schenkungsteuer so natürlich nicht umgehen. Was Du da als Beispiel nennst ist das klassische Scheingeschäft. Das ist steuerlich ohne Bedeutung. Angesichts der Intension gilt das im übrigen auch zivilrechtlich. Das Geschäft wird also so behandelt wie es dem eigentlichen Sinn nach gedacht ist, nämlich als Schenkung.

da gibs mit sicherheit ein gesetz. so einfach ist das nicht.


denk dir statt dem kuli eine komplizierte maschine aus, dessen wert deshalb niemand beurteilen kann, dann kannst du auch astronomische summen beziffern.

Wenn du jemandem etwas abkaufst wird eben eine andere Steuer fällig. Der Steuer kommst du nicht aus