Scheinselbständigkeit?

5 Antworten

besteht Gefahr zur Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit hat zunächst im Bereich der Sozialversicherung Bedeutung.

VZ abhängig beschäftigt und Sozialversicherungspflichtig, kannst Du beruhigt ein "Nebengewerbe" ausüben.

Steuerlich gehören auch Einkünfte aus einem Klein Gewerbe zum steuerlichen Einkommen und müssen selbstverständlich angegeben werden.

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 besteht Gefahr zur Scheinselbständigkeit.

nicht unbedingt

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Schau mal hier

https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-a-z/scheinselbstaendigkeit-938372

und hier

Wann besteht eine Scheinselbstständigkeit, wenn Sie ‎sich nebenberuflich selbstständig machen?‎
Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Unternehmen Selbstständige beschäftigen, die eigentlich wie Angestellte arbeiten, und so Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen. Es gibt viele Anhaltspunkte, die für eine Scheinselbstständigkeit sprechen, aber es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind und folgende Kriterien zutreffen, könnten Sie scheinselbstständig sein:
Sie arbeiten nur für einen Auftraggeber.
Sie arbeiten für Ihren eigentlichen Arbeitgeber und führen die gleichen Aufgaben wie im Hauptjob aus.
Fünf Sechstel Ihres Umsatzes stammen von einem Auftraggeber.
Sie arbeiten im Betrieb des Auftraggebers und werden behandelt wie ein angestellter Mitarbeiter.
Sie können nicht frei über Ihre Aufträge, das Arbeitspensum sowie die Arbeitszeiten entscheiden.
Wird nachträglich eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, sind die Rentenversicherungsbeiträge nachzuzahlen.
Tipp: Lassen Sie sich im Zweifel von der Rentenversicherung beraten.

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https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Gr%C3%BCndung/nebenberuflich-selbststaendig/#:~:text=Wenn%20Sie%20nebenberuflich%20selbstst%C3%A4ndig%20sind%20und%20folgende%20Kriterien%20zutreffen%2C%20k%C3%B6nnten,Umsatzes%20stammen%20von%20einem%20Auftraggeber.

hinweise auf scheinselbstständigkeit sind:

regelmässige (monatliche) zahlungen
keine nachvollziehbar einzelne projekte
nur ein auftraggeber

letzteres ist weniger kritisch als ersteres. honorarrechnungen müssen benennen, für was gearbeitet wurde. wenn es abschlagszahlungen gibt, muss eine entsprechende vereinbarung vorliegen. eine gesamtabrechnung ist davon unabhängig

Ein einzelner Auftraggeber ist fast immer eine Scheinselbstständigkeit

Ja, und? Dann besteht die Gefahr, durchaus.