Scheinadresse wirklich verboten?
Wir wohnen in unserem Bungalow (Eigentum), dürfen uns aber dort nicht als Hauptwohnsitz anmelden. Hatten bisher zusätzlich eine Wohnung als Hauptwohnsitz, können uns das aber aufgrund meiner seit Monaten andauernden Krankschreibung nicht mehr leisten. Nun hat sich eine Bekannte bereit erklärt, uns Ihre Adresse als "Scheinadresse" zur Verfügung zu stellen. Ist das wirklich strafbar? Für uns wäre das der letzte Ausweg!!! Wer kann etwas dazu sagen? Danke im Voraus!!
2 Antworten
Betrug bleibt immer Betrug. Es kommt sicher raus und damit zu viel Ärger.
Wenn da niemand drüber schwätzt, dann ist das halt nicht zu vermeiden. Es ist aber doch ziemlich grenzwertig, dass Ihr euch ncht in dem Bungalow anmelden dürft ... Ist das ein Mobilhome auf einem Campingplatz?
Da ist dann leider nicht nur der Hauptwohnsitz ein Problem, sondern auch noch der Zweitwohnsitz ... weil da ja offensichtlich irgendwelche Dummköpfe bestimmt haben, dass ihr dort nicht "ständig" wohnen dürft.
Da ist dann halt nicht viel anderes mehr möglich, als das mit der Adresse bei der Freundin ... aber das müsst ihr sehr vorsichtig machen, damit niemand etwas von "Scheinadresse" schwatzt. Auch Du solltest Dir angewöhnen, dass da das Wort "Scheinadresse", gar nicht existiert.
Nein, ein Bungalow in einem sogenannten Erholungsgebiet