Schein- EQJ : Mindestlohn nachträglich einklagen?
Hallo Community,
Seit September 2014 bis Februar 2015 habe ich ein EQJ als Fachinformatiker gemacht. Während des gesamten Zeitruames hatte ich keine Tätigkeiten die in das Berufsfeld fallen und seit dem zweiten Monat war ich fast ausschließlich mit den mir zugeteielten Routinen beschäftigt.
Leider ergab sich aus diesem halben Jahr Vollzeitarbeit zu 1,90€/std kein Ausbildungsplatz, obwohl wobei ich diesen als Startvorraussetzung für das EQJ mündlich forderte. Nach vier Monaten hielt der Chef es dann für sinnvoll mir mitzuteilen das ich doch keinen Ausbildungsplatz bekommen werde. (die vertragliche Probezeit war 1 Monat)
Das ich keinerlei Aufgaben im eigentlichen Berufsfeld haben würde, war gemeinsam mit dem zugesicherten Ausbildungsplatz inoffiziell zwischen dem Chef und mit abgemacht worden.
Da dieses * Schimpfwort * nun seine Abmachung gebrochen hat und mich einfach nur ein halbes Jahr lang als billgie Arbeitskraft ausgenutzt hatt, will ich nur noch Rache!
Der wohl gesündeste und rechte Ansatz denke ich ist zumindest die DIfferenz zum Mindestlohn nachträglich einzuklagen, diese liegt bei 5670€ und wäre sicherlich ein guter Schlag ins Gesicht. :)
- Hat jemand Erfahrung mit solch einer Klage? Erfolgschancen
- Welche Ansprechpartner gibt es da? AAgentur / IHK?
- Gibt es Ansprüche auf Rechtsbeihilfe?
- Wo/wie reicht man solch eine Klage ein?
Zu meiner Preson: - 21J männl. - Gym bis Jhg12.2 in 2012 (Mittlere-reife: 1.6) - seit 3 Jahren aktiv Ausbildungssuchen
Vorab schon einmal vielen Dank für hilfreiche Antworten,
mit besten Grüßen
2 Antworten
Du hast für Dein Vorhaben überhaupt keine rechtliche Grundlage.
Die von der Arbeitsagentur oder Jobcenter geförderten EQ nach §54a SGB 3 fallen nicht unter das Mindestlohngesetz & sind eine der vielen Ausnahmen. Dir steht also gar kein Mindestlohn zu. Und selbst wenn, wäre dies erst ab 01.01.2015 der Fall & nicht schon für die Zeit vorher.
Auch auf den "zugesicherten" Ausbildungsplatz hast Du keinen Rechtsanspruch. Ein Arbeitgeber muss Dich nach einer Einstiegsqualifizierung nicht übernehmen. Im schlimmsten Fall hätte er Dir auch erst kurz vor knapp sagen können, dass er Dich nicht übernimmt.
Das Du Dich mit dem Chef unter der Hand & inoffiziell darauf geeinigt hast, dass Du keine Aufgaben im Berufsfeld machst, ist letztlich auch Dein einiges Problem. Hättest Dich ja nicht darauf einlassen müssen.
Welche Möglichkeiten hast Du nun noch für Deine "Rache"? So gut wie keine. Verbuche es als Lehrgeld & schlechte Erfahrung.
Du kannst der IHK & Arbeitsagentur natürlich mitteilen, wie das abgelaufen ist & das keine berufsüblichen Inhalte vermittelt wurden. Aber große Konsequenzen für den Chef wird das nicht haben.
Das mit den Inhalten hättest Du früher mal mit dem Chef oder der zuständigen Kammer besprechen sollen. Wozu hast Du das EQJ denn sonst überhaupt gemacht?
EQJ garantiert keinen Ausbildungsplatz im Anschluss und hat mit dem Mindestlohn auch nichts zu tun.
Es wäre gut, wenn Du das bei der Agentur und der Kammer meldest, damit nicht noch jemand auf so einen Chef reinfällt.