Scheidung nach 35 Jahren - Ehefrau nicht im Grundbuch

8 Antworten

Wenn sie keinen Ehevertrag haben, haben sie in Zugewinngemeinschaft gelebt. D.h. sie bekommt die Hälfte des gemeinsamen Vermögens und hat Anspruch auf einen Teil der Rente ihres Mannes und auf Unterhalt. Bzgl. des Hauses bin ich nicht sicher. Ich vermute, dass sie keine Ansprüche geltend machen kann.

Ohne Ehevertrag lebt man in einer Zugewinngemeinschaft und das bedeutet alles was man in die Ehe mit hineinbringt nimmt man auch wieder mit raus. Das Erbe z.B. bleibt so bei dem der es geerbt hat und wird nicht geteilt. Man hat nur Anspruch die Hälfte des Zugewinns von allem was beiden gemeinsam gehört. Deine Mutter bekommt aber auf jeden Fall einen Teil der Rente ihres Ex und Unterhalt da es eine Langzeitehe ist.

Bitte geht zum Anwalt und zwar zu einem für Scheidungsrecht!!

Nee, sorry, alles falsch. Ein Erbe zählt nicht als Zugewinn. Nur die Wertsteigerung des Hauses muss geteilt werden. Da geht deine Mutter leider leer aus, oder fast leer. Was sonst an Unterhaltszahlungen ansteht, muss das gericht entscheiden.

Wenn es darum geht abzugeben oder zu teilen, wenn Menschen sich trennen und es auch noch um Vermögen geht, dann werden die deren Unterschrift sichtbar ist ganz plötzlich zu Egoisten, Sie vergessen was der Partner ALLES für getan hat - hier "den Rücken freigehalten". Deine Mutter sollte sich einen Anwalt nehmen der vom Fach ist., ohne einen ist sie aufgeschmissen.

Alles Gute

Deine Mutter bekommt von allem die Hälfte, weil sie in einer Zugewinngemeinschaft lebt. Ich würde auf jedenfall einen Rechtswalt kontaktieren. Auf jedenfall sieht es für Deine Mutter gut aus.