Schaltjahr und Probezeit?
Wenn man den Führerschein bestanden hat und eine Probezeit von 2 Jahren hat und in der Probezeit ein Schaltjahr ist: Fällt das dann unter Pech gehabt und die Probezeit endet nicht einen Tag vorher?
Sorry falls die Frage dumm ist, aber eigentlich hat ja ein Jahr 365 Tage. Aber ich denke das fällt unter Pech gehabt oder?
3 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Für Fristberechnung gilt §§ 187 und 188 BGB
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsrecht, Führerschein, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Ein Jahr ist ein Jahr. Es wird aufs Datum geschaut und nicht rumgerechnet, ob dazwischen nun 365 oder 366 Tage liegen.
Wer nachrechnet "hey, heute ist keine Probezeit mehr, heute kann ich anfangen Mist zu bauen", der hat im Straßenverkehr sowieso nichts zu suchen.
Also, bei einem Tag kann man jetzt nicht von Pech reden.