Greift die Probezeit vom Führerschein klasse B auch bei z.b. einem Unfall mit einem Fahrzeug welches unter klasse T fällt?
Ich mache jetzt meinen Führerschein klasse T (Traktor unter 18 40kmh, Hänger 40kmh, über 18 60kmh 60kmh). Bei der klasse T fängt ja die Probezeit noch nicht an, beim Klasse B schon. Wenn ich jezt in meiner Probezeit mit dem Traktor (der unter klasse T fällt) z.b. einen Unfall verursache hat das Auswirkungen auf meine Probezeit?
2 Antworten
Hi, ein Unfall selbst ist noch kein Probezeitverstoß, aber möglicherweise Verstöße die zum Unfall führten, wie z.B Vorfahrtsverstöße
Die Antwort des Kollegen ist leider nicht ganz korrekt. Selbst wenn man mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fährt, ist das ein A- Verstoß, wenn man Klasse B auf Probe hat.
Die Probezeit gilt für alle Fahranfänger der Führerscheinklassen A (Motorräder), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus) in Deutschland. Sie gilt nicht für die Fahrzeugklassen L und T für Mofas und auch forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen.
Also es kann negative auswirkungen haben?!