Schadensersatz für Verdienstausfall wenn Handwerker 3x nachbessern müssen?

5 Antworten

Ja, unbedingt zum Anwalt damit. Mit dem unbezahlten Urlaub, grübel, hättest ja auch jemanden damit beauftragen können.

das kannst du nur mit der firma klären, wie weit die bereit ist dir zu entgegen zu kommen, ansonsten stellst du direkt ein anspruch an diese

Geh zur Rechtsberatung oder einen Anwalt. Ich persönlich würde dir recht geben!

Hallo,

ich möchte deine Frage mit §§ unterlegen:

Es handelt sich in deinem Fall um einen klaren Sachmangel nach §434 II BGB. Natürlich hat die Firma Recht, dass sie 2 mal nachbessern darf, aber im §437 steht unter anderem, dass du neben der Nachbesserung auch nach §280 BGB Schadensersatz verlangen darfst. In §280 BGB steht wiederum: „Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen“. Dein Schuldner hat die Pflicht verletzt, die Küche ordnungsgemäß einzubauen. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, wie oft er es versucht hat! Die Einbaufirma scheint da was zu verwechseln: Den einzigen Anspruch den die Firma hatte war, 2 mal Nachzubessern, bevor du zurücktreten darfst. Aber das spielt in diesem Fall überhaupt keine Rolle.

Zurück zum Schadensersatz. Da du nach §280 I Schadensersatzanspruch hast, stellt sich die Frage, ob dazu dein entgangener Lohn zählt. In §252 BGB ist dies entsprechend geregelt, dass planungsmäßiger Gewinn, der in dieser Zeit mit Allerwahrscheinlichkeit eingetreten wäre ebenfalls zu ersetzen ist. Bei Lohn, so wie in deinem Fall, greift dieser § auf jeden Fall!

Gehe also mit deinem Problem zum Anwalt, du bist vollkommen im Recht!

Viel Erfolg und liebe Grüße

Nein, muss sie nicht, zumindest nicht für das Aufmaß und für die erste Nachbesserung. Bezahlen müssen sie den Fliesenleger, ganz klar. Hast Du schon die Küche bezahlt? Ich würde da mal ganz vorsichtig rangehen, lediglich 50 % des verlorenen Arbeitstages geltend zu machen. Die Handwerker werden ja wohl nicht jeweils 8 Stunden da gewesen sein. Wenn Du also die Küche noch nicht bezahlt hast, 2 halbe Tage abziehen und die Kosten für den Fliesenleger, das ist realistisch und auch vertretbar. lg Lilo