Schadenfreiheitsrabatt - Übertragung?

10 Antworten

Hallo noname1980,

aus meiner über 25-jährigen Versich.tätigkeit kann ich nur folgendes raten:
lass' dir bitte ein Formular über einen "Antrag auf Anrechnung der Schadenfreiheit von einer anderen Person (Rabattübertragung)" dir zukommen mit Erkärungen dazu von deinem Wunschversicherer, dann kannst du in Ruhe alles mit deiner Mutter besprechen.

Dabei solltest du folgendes beachten:
Auch die vom Versich.nehmer bis zum Zeitpunkt der Übertragung eigene erworbene Versich.zeit entfällt mit der Übertragung!

Wurde die Schadenfreiheit von einer anderen Person (hier: Vater auf Mutter) angerechnet, ist eine spätere Weiterübertragung auf eine weitere Person nicht möglich!
Lediglich die schadenfreie Zeit nach der Übertragung (von Vater auf die Mutter) kann angerechnet werden!

Gruß siola55

Kann der SF gar nicht mehr auf das eigene Kind übertragen werden`?

Einen Schadenfreiheitsrabatt muß man sich selbst "erfahren". Wer erst vier Jahre lang einen Führerschein hat, kann nicht 10 Jahre lang unfallfrei gefahren sein, oder? Früher wurden von der Versicherungsgesellschaft großzügig Geschenke verteilt. Diese Praxis benachteiligte allerdings die Kinder von den Eltern, die kein Auto besaßen und daher auch keinen Rabatt zu vererben hatten. Du kannst das Auto Deiner Mutter übernehmen und einen Antrag auf  Rabattübertragung stellen. Allerdings wird dieser nicht oder nur geringfügig höher ausfallen, als Du ihn Dir selbst seit Führerscheindatum hättest erfahren können.

Hallo,

der Hintergrund für die Ablehnung der Versicherung kann mit folgendem Umstand zusammenhängen:

Bei einer Rabattübertragung gibt die/der Übernehmende an, dass sie/er die vorhandenen SFR selbst erfahren hat - und er/sie die schadenfreien Zeiten somit vom vorherigen Versicherungsnehmer übernehmen möchte.

Das hat - aller Wahrscheinlichkeit nach - Deine Mutter in 2012 auf einem entsprechenden Formular so angegeben und per Unterschrift bestätigt.

Sofern Du nun - zumindest teilweise - SFR auch aus dem ursprünglichen Versicherungszeitraum Deines Vaters übernehmen willst, widersprechen sich zwangsläufig die Aussagen.

Beispiel: Dein Mutter hat 2012 angegeben: "Ich habe das Fahrzeug xy und Vorfahrzeuge in der Zeit von xxxx bis heute selber gefahren. Daher möchte ich den SFR übertragen bekommen." Nun sagst Du: "Ich habe seit (z.B.) 2008 den Führerschein und seitdem die Fahrzeuge gefahren. Also möchte ICH die SFR haben."

An dieser Stelle sagt der Versicherer "Nö", weil es ja bereits eine definitive Aussage der Mutter darüber gibt, wem die SFR zustehen. Lediglich die Zeit NACH 2012 könnte dann übertragen werden - mit der Konsequenz, dass alle schadenfreien Zeiten davor wegfallen würden.

Tipp: Schnell ist hier auch mal ein nicht mehr zu revidierender Fehler gemacht. Daher würde ich mich unbedingt an jemanden wenden, der sich auskennt - und je nach konkreter Falllage sinnvoll helfen kann

Viele Grüße

Loroth

Das ist nicht gesetzlich geregelt. Das können die Versicherer unterschiedlich handhaben.

Da bestimmt der Wettbewerb, wie das gehandhabt wird.

Grundsätzlich aber kannst du eine SF-Klasse nur so weit übernehmen, wie deine Führerscheindaten das hergeben.

Du kannst nicht 10 Jahre schadensfrei gefahren sein, wenn dein Führerschein erst 3 Jahre alt ist.

Hey,

grundsätzlich geht das auf jeden Fall. Möglicherweise meint die Versicherung das der SF-Rabatt nicht in der Höhe übertragen werden kann wie er auf deine Mutter lief. Im besten Fall bekommst du so viele schadenfreie Jahre übertragen wie du selbst den Führerschein hast.

Es gibt aber auch Versicherungen, die es davon abhängig machen ob du im Fahrerkreis des SF-abgebenden Fahrzeuges gestanden hast.