Sanitäter und Zivilisten im Krieg ermorden?
Ich habe mal gehört das ein Soldat im Kriegsfall dazu bevollmächtigt ist zu töten. Davon sind doch eigentlich Zivilisten ausgeschlossen oder bezieht sich das Recht zu Töten weit über das Schlachtfeld hinaus?
Wie sieht es mit Soldaten im Sanitätsdienst aus? Gibt es da keine Sonderregelungen, das man eben nicht einfach so jeden töten könnte?
In Fällen wo Zivilisten getötet werden geht es doch vors Kriegsgericht ?
4 Antworten
Zivilisten sind Menschen, die nicht an den Kämpfen teilnehmen und entsprechend auch nicht beim "Recht auf Töten" eingeschlossen sind. Es wäre also nach internationalem Recht ein Kriegsverbrechen, auf Zivilisten zu schießen.
Ebenfalls nach internationalem Kriegsrecht ist das rote Kreuz auf weißem Grund ein Schutzzeichen, das Sanitätskräfte als unbewaffnete Nichtkombattanten kennzeichnet. Entsprechend wäre auch hier ein Angriff ein Kriegsverbrechen.
"Fun fact", was das angeht: Das Kriegsrecht gilt bei Kriegen zwischen Staaten bzw. ihren Vertretern. Staatenlose Gruppierungen sind nicht daran gebunden... aus diesem Grund waren die deutschen Sanitätssoldaten in Afghanistan trotz Rotem Kreuz bewaffnet. Die Taliban waren nicht ans Kriegsrecht gebunden.
Gemäß der Genfer Konventionen darf ein Soldat streng genommen niemanden töten. Der Auftrag kann nur lauten, den Gegner, auch Kombattant genannt, kapmfunfähig zu machen. Zivilbevölkerung und alle Konfliktbeteiligten, die unter dem Schutzzeichen gem. der Genfer Konvention handeln, sind nicht als Strategische "Objekte" wahrzunehmen und dürfen nicht angegriffen werden, selbst aber auch nicht an Kampfhandlungen teilnehmen. Sie sind auch nicht als Befehlsempfänger einer militärischen Einheit zu betrachten. Unabhängig von Nationalität oder Freund / Feind sollen Schutzgekennzeichnete Sanitäter oder Ähnliche den verletzten Personen im Kampfgebiet helfen können. Nur Waffen / Geschosse können nicht zwischen Freund, Feind oder Neutral unterscheiden.
Schutzzeichen gemäß der Genfer Konventionen sind: "Rotes Kreuz auf weißem Untergrund" als auch der Rote Halbmond auf weißem Untergrund. Das Kreuz entstand aus der Umkehrung der Schweizer Nationalflagge und stellt die Verbindung zur Entstehung der "Rotkreuzbewegung" durch den Schweizer Bankmann Henry Dunant her. Der Rote Halbmond gilt in den Islamischen Nationen, die Ihrerseits die Idee aufgreifen wollten, aber mit einem Kreuz religiöse Probleme sehen. Im Islam gilt der Halbmond als Glaubenssymbol. Rot auf Weiß ist aber vom Kreuz übernommen worden.
Einige Staaten der Erde haben die Konventionen leider bis heute nicht ratifiziert.
Als ehemaliges, ehrenamtliches Mitglied beim "Deutschen Roten Kreuz" gehört dieses Wissen um die Historie zur allgemeinen Helferausbildung.
Zivilisten und Sanitäter dürfen nicht angegriffen werden. Das wäre ein Kriegsverbrechen.
Zivilisten (außer Partisanen) und Sanis sind Nichtkombattanten. Ergo, dürfen sie nicht bekämpft werden.
Meine Blamage wäre wohl wesentlich größer gewesen. Haste nicht, alles gut.
Da fehlt ein "nicht".