Samenspender in die Geburtsurkunde eintragen lassen oder nicht?
Wenn man sich zum Beispiel entschliesst, ein Kind alleine großzuziehen...wäre es dennoch ratsam den Spender/Erzeuger anzugeben.
Es geht vor nehmlich darum, dass das Leben ja voller Risiko ist...zum Beispiel kann man schwer erkranken und ist dann auf Hilfe angewiesen (staatlich), weil man nicht mehr arbeiten kann. Dann will der Staat natürlich wissen, wer der Vater des Kindes ist, bevor man dem Kind staatliche Unterstützung gibt...wenn man da dann lügt und sagt man kennt ihn nicht und da Gegenteil kommt raus - macht man sich dann nicht strafbar?
Allerdings wird man wohl nicht viele dieser Erzeuger finden, die freilwillig die Vaterschaft anerkennen oder?
6 Antworten
Wenn man als Frau tatsächlich entschließt ein Kind alleine Groß zu ziehen... ohne finanzielle Unterstützung / Unterhalt
würde ich davon abraten den Vater bzw den Erzeuger dem Staat mit zu teilen.
Ein Samenspender geht eh ein hohes Risiko ein.. Da sobald das Kind auf der Welt ist und die Frage nach Kindergeld auf kommt.. wird auch nach dem Vater gefragt.
Natürlich hast du Recht.. was Erbkrankheiten betrifft... etc.
Aber ich wäre grundsätzlich dagegen
Irgendwelche Erzeuger "angeben" kann man überhaupt nicht, solange es sich um eine gewöhnliche Samenspende handelt. (Man also nicht privat irgendjemanden hat, welcher sich bereit erklärt.)
Als Empfänger einer solchen Spende bekommt man die Identität des Spenders nicht mitgeteilt.
Seit 2018 kann man allerdings nicht mehr anonym Samen spenden. Entsprechende Daten werden 110 Jahre gespeichert. Berechtigt eventuell existierende Daten einzusehen haben aber lediglich Personen ab dem 16. Lebensjahr, welche vermuten durch eine künstliche Befruchtung gezeigt worden zu sein.
Für etwaige Forderungen ist das allerdings ohnehin völlig irrelevant. Eine entsprechende Regelung schließt die gerichtliche Feststellung des Samenspenders als rechtlicher Vater aus. Dadurch entfallen Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe gegenüber den Samenspendern.
So ist es zumindest in Deutschland.
Natürlich ist das ratsam. Denn dann muss der Vater erstens Unterhalt für sein Kind zahlen und zweitens wird das Kind dadurch erbberechtigt.
Für das Kind gibt es nichts besseres.
Ei warum? Muss er dann keinen Unterhalt zahlen oder wird dann das Kind nicht erbberechtigt?
Richtig. Keine Ansprüche auf Unterhalt, Sorgerecht oder Erbe. Ich glaube sonst würde das auch kaum jemand tun. 😄
Ich glaube paradox meint, wenn man die Samenspende in einer Klinik macht. Diese Spender sind natürlich ausgeschlossen. Aber eine private Samenspende ist rechtlich gesehen eine normale Vaterschaft. Und Ämter interessieren sich im zweifel nicht dafür, was man da intern geregelt hat. Im Gegenteil.
Wenn du dir die Fragestellung und meine Antwwort dazu durchliest, dann geht es darum, den biologischen Vater in die Geburtsurkunde einzutragen. Genau für diesen Fall treten aber die von mir genannten Folgen ein.
Achso. Ja, davon bin ich jetzt tatsächlich ausgegangen. Wenn man sich privat von irgendjemandem schwängern lässt, ob nun künstlich oder nicht, ist das logischerweise etwas anderes. 😅
Es gibt Männer die spenden privat...weil sie vielleicht auch Kinderwunsch haben, aber es beziehungstechnisch nicht geklappt hat. Gibt so einige Gründe...
Unterhalt - genau das wollen manche dann doch nicht...aber so trennt man die Spreu vom Weizen und hat hinterher nicht das Problem, wenn man vorab sagt, man will das der "Vater" auf jeden Fall die Vaterschaft anerkennt.
Genau! Und deswegen ist die Direktinjektion von Sperma in einem Liebesakt zweier glücklicher Menschen, die einander kennen und vertrauen, noch immer die angenehmste Art ein Kind zu zeugen.
Die Situation kann sich aber auch bei Paaren schneller ändern als man denkt ;)
Es ist nur nicht immer einfach, einen passenden Partner zu finden und irgendwann steht man vor der Wahl, wenn man sich seinen Kiwu noch erfüllen möchte.
Das mit dem Unterhalt ist eine Sache - eine weitere Sache sind Erbkrankheiten, seltene Blutgruppen, Organspenden Gendefekte oder ähnliche medizinische Ausnahmesituationen, in denen es gut wäre, den Erzeuger zu wissen.
Von der Psyche des Kindes mal abgesehen. Herkunft, Verwandtschaft...Geborgenheit, Dazugehörigkeit...
Da gibt es sehr viel zu bedenken. Unterhaltspflicht....
'Vater unbekannt' war lange eine gängige Eintragung, der Staat forschte auch nicht nach, ob du deinen Sexualpartner nicht vielleicht doch mit Namen kanntest.
Weiß nicht, wie der genaue juristische Stand heute ist, würde mich mal beraten lassen.
Aber vorher genau überlegen, was du möchtest.
Wenn man irgendwann auf staatliche Hilfe angewiesen sein sollte, muss man z.B. beim Jugendamt einen Zettel ausfüllen, auf dem nochmal hingewiesen wird, dass falsche Angaben strafbar sind.
Das sind halt alles so die Tücken des Samenspendens oder vielleicht sogar allgemein des Kinderkriegens, vor allem, wenn es nicht durch Ehe abgesegnet ist. Und selbst dann gibt es bei Trennung/Scheidung häufig riesengroße Probleme.
Man bekommt halt nicht das Optimum, unter anderem auch, weil man nicht weiß, was die Zukunft bringt.
Sich zu überlegen, ob es sinnvoll ist, das Formular anders auszufüllen als vom Amt gewünscht, halte ich im Internet nicht für eine gute Idee.
Völliger Quatsch. 😄