Sachbeschädigung: Täter ermittelt, Polizei will Daten aber nicht rausrücken
Hi,
vor einigen Wochen wurde mein Motorrad beschädigt (umgeschmissen). Es konnte ein Täter ermittelt werden und von der Polizei erhielt ich dann auch ein Schreiben, bei dem der Name des Täters angegeben wurde. Allerdings keine Möglichkeit mit ihm Kontakt aufzunehmen (Adresse und/oder Telefon). Auf Nachfragen meinerseits wie ich denn Kontakt aufnehmen könnte, sagte man mir nur man darf keine Daten herausgeben. Ich solle mich an einen Anwalt wenden oder es über das Melderegister versuchen (habe ich probiert, klappt nicht). Strafanzeige habe ich gestellt, aber das bringt mich wohl nicht weiter, da der Schadenersatz ja zivilrechtlich eingeklagt werden müsste und ich nach wie vor keine Adressdaten oder ähnliches habe.
Wie kann es sein, dass ich mein Recht der Entschädigung nicht einfordern kann? Gibt es eine Möglichkeit doch an die Daten zu kommen, ohne einen Anwalt einzuschalten? Da ich nicht rechtschutzversichert bin, müsste ich in Vorleistung treten ohne zu wissen, ob der Typ überhaupt den Schaden begleichen kann und am Ende sitze ich wenn es blöd läuft auf den Anwaltskosten und dem Schaden.
Hat jemand einen guten Rat?
9 Antworten
Warum kommt ihr nicht auf die einfachste Lösung?
Tritt dem Verfahren doch als Nebenkläger nach § 395 StPO bei.
Dafür darfst Du Dir einen Anwalt nehmen, den der Täter dann zahlen muss.
Natürlich kannst Du Dein "Recht auf Entschädigung" einfordern. Nur dafür ist die Polizei die falsche Stelle. Diese hat einzig und allein die Aufgabe, den Täter einer Betrafung wegen eines Strafgesetzverstoßes zuzuführen. Schadenersatzansprüche sind zivilrechtliche Angelegenheiten, die Du selber klären musst.
Abgesehen davon würde sich die Polizei ebenfalls strafbar machen, wenn sie Dir die Daten gibt, denn jeder Bürger ist solange unschuldig, bis er von einem Gericht schuldig gesprochen wird, also auch der, welcher Dein Motorrad beschädigt hat. Im Moment ist er nur Verdächtiger einer Straftat.
Du musst Dich also leider um die Schadensregulierung selber kümmern. Ob Du Dir dazu einen Anwalt nimmst, oder nicht - an die Personalien des Täters kommst Du legal erst dann, wenn er verurteilt worden ist (oder wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde; an der Schadenersatzpflicht würde das nichts ändern.)
Hallo,
leider nein, in der Tat darf die Polizei die Daten nicht weitergeben, nur ein Anwalt kann Akteneinsicht erlangen und damit auch Zugriff auf die Personendaten. Es bleibt nur einen Anwalt zu bemühen.
Du kannst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen, dass Dir die Adresse mitgeteilt wird ( § 406e Abs. 5 StPO ). http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406e.html Warum Du im Übrigen bei der Meldebehörde keine Auskunft bekommen solltest, ist mir schleierhaft, da Du ein "berechtigtes Interesse" hast und dann normalerweise eine Auskunft bekommst. Kostet dann halt nur etwas Geld.
Es gilt in Deutschland noch immer, dass jede Person geschützt ist. Um dein recht auf Entschädigung einfordern zu können benötigst du selber keine Daten vom Verursacher.
Der beste Rat ist hier einen Anwalt aufzusuchen. Der kann dir dann auch eine Vorabberatung geben.