Rundfunkgebühren bei Arbeitslosengeld 1?

9 Antworten

Wenn Du deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter mit deinem anrechenbarem ALG - 1 von der Agentur für Arbeit decken kannst, dann wirst Du diesen zahlen müssen.

Hast Du aber sonst kein weiteres Einkommen, kannst Du min. 30 € Versicherungspauschale geltend machen, dann blieben max. 769 € anrechenbares ALG - 1 übrig.

Würdest Du angenommen alleine wohnen, dann gingen davon derzeit min. 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab, dann blieben max. um die 320 € für deine Warmmiete übrig.

Läge diese höher, dann müsste man einen evtl. vorrangigen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde prüfen, dazu findest Du auch einen kostenlosen Rechner im Internet.

Sonst käme ggf. eine Aufstockung durchs Jobcenter in Betracht, dann würde es auch einen Nachweis geben, mit dem man sich dann auf Antrag befreien lassen kann.

Aber auch bei Bezug von Wohngeld oder ALG - 1 käme ggf. eine Härtefallregelung in Betracht, wenn man mit seinem Einkommen + ggf. Wohngeld seinen Grundbedarf mal eben so decken könnte und deshalb keinen Anspruch auf ALG - 2 hätte, aber durch die Zahlung des Rundfunkbeitrags dann weniger als den Grundbedarf nach dem SGB - ll haben würde.

Habe ich zumindest einmal irgendwo gelesen, wenn ich mich nicht irre !

Falls Dir aufstockendes Arbeitslosengeld 2 zusteht, solltest Du Dich von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen können.

Bei 799 € Arbeitslosengeld 1 kann es jedoch auch sein, daß Wohngeld höher als aufstockendes Arbeitslosengeld 2 ausfallen würde und dadurch vorrangig wäre.

Ob Wohngeldempfänger von den Rundfunkgebühren befreit sind, weiß ich auswendig nicht.

Der Bezug von ALG l berechtigt nicht zur Befreiung von der Beitragspflicht. Das geht nur mit ALG II.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

generell bist du als Arbeitslosengeld 1 Empfängerin nicht von den Rundfunkgebühren befreit.

Möglicherweise beziehst du aber so wenig Arbeitslosengeld eins, dass du noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hättest oder du nur ganz knapp über dem Satz liegst. Dann wärst Du wieder befreit.

Antrag auf Befreiung aufgrund besonderer Härte Link dazu unten drin

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html?highlight=befreiung.%20befreiung#:~:text=Befreiung%20von%20der%20Rundfunkbeitragspflicht%20%E2%80%93%20Voraussetzungen,SGB)%20II)%20%2D%20Befreiungsgrund%20403

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen