Ruft der Islam zum Töten auf?

1 Antwort

Nein. Man muss die Jihadverse mit Kontext lesen. Es ging ja um die heidnischen Mekkaner, die die ersten Muslime aus Mekka vertrieben. Der Koran gibt Richtlinien zum Kriegführen, etwa zu den Fragen, wer kämpfen soll und ausgenommen ist (48:17; 9:91), wann der Krieg aufhören muss (2:192) und wie Gefangene behandelt werden sollen (47:4). In der 60. Sure steht in Vers 7 und 8:

7Vielleicht setzt Allah zwischen euch und denjenigen von ihnen, mit denen ihr verfeindet seid, Zuneigung! Und Allah ist Allmächtig. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
8Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiß, Allah liebt die Gerechten.

Selbst der berüchtigte "Schwertvers" hatte einen defensiven Offenbarungsgrund gehabt. Der Islamwissenschaftler Rainer Hermann erklärt:

Diese Theologen fordern, auch den jeweiligen Kontext im Koran zu berücksichtigen. So beziehe sich etwa Koran 9:5 nicht auf „Götzendiener“ im allgemeinen, sondern – wie Koran 9:7 erläutert – auf jene „Götzendiener“, die mittels eines Vertrags einen Bund mit den Muslimen geschlossen hatten, diesen aber einseitig brachen. Aus dem Kontext genommen, klingen einzelne Textstellen wie Tötungslizenzen. Dass sie das nicht sind, zeigt auch die historische Erfahrung: So sind in der Geschichte des Islam die Yeziden, die für die Muslime „Götzendiener“ sind, nie systematisch verfolgt worden; das geschieht erst heute.

Vers 6 und 7 derselben Sure:

6Und wenn jemand von den Götzendienern dich um Schutz bittet, dann gewähre ihm Schutz, bis er das Wort Allahs hört. Hierauf lasse ihn den Ort erreichen, wo er in Sicherheit ist. Dies, weil sie Leute sind, die nicht Bescheid wissen.
7Wie sollte es denn für die Götzendiener bei Allah und bei Seinem Gesandten einen Vertrag geben, außer (für) diejenigen, mit denen ihr bei der geschützten Gebetsstätte einen Vertrag abgeschlossen habt? Solange sie sich euch gegenüber recht verhalten, verhaltet (auch) ihr euch ihnen gegenüber recht. Gewiß, Allah liebt die Gottesfürchtigen.

Nirgendwo steht was von Töten. Mohammed hat das wahllose Töten von Unschuldigen verboten, solche Dinge stehen auch in der Überlieferung (S. 231 und S. 253):

2653 - ... Anas, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, wurde über die grössten Sünden
gefragt, und er sagte:
»(Es sind): Die Beigesellung Allāhs (Širk), das Ungütigsein gegen die Eltern, die
Tötung eines Menschen und das falsche Zeugnis.« ...“
3015 - ... Ibn ‘Umar, Allāhs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Eine Frau wurde in einer Schlacht, die der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und
Friede auf ihm, unternahm, tot aufgefunden. Und der Gesandte Allāhs, Allāhs
Segen und Friede auf ihm, verbot das Töten von Frauen und Kindern.“438

Die Todesstrafe im Koran gibt es für Mord bzw. für Wegelagerei in Verbindung mit Mord. Jedoch ruft der Koran intensiv dazu auf, von der Rache Abstand zu nehmen. Der Mord ist ein Verbrechen mit Wiedervergeltung.