Rücksendungskosten bei Privatverkäufen?
Ich bin mir etwas unsicher bei einem Artikel den ich bei Kleinanzeigen verkauft habe.
Ich bin mir ziemlich sicher das dass Gerät bei Versendung funktionsfähig gewesen ist, jedoch hat der Käufer behauptet es sei nicht so.
Da der Kauf über Kleinanzeigen abgewickelt wurde habe ich auch noch kein Geld erhalten und bin mit dem Versand quasi in Vorleistung gegangen.
Der Käufer hat sich gemeldet und da er meint das dass Gerät nicht funktioniert steht im raum das ich es zurück bekomme, und auf dem Versand sitzen bleibe.
Es wirkt so das er das gerät behalten will und dieses allerdings nicht bezahlen will.
Meine Frage wäre, wer muss den Rückversand bezahlen in diesem Fall.
4 Antworten
Da der Kauf über Kleinanzeigen abgewickelt wurde...
Großer Fehler:
Damit hat der Käufer natürlich Käuferschutz.
Im schlimmsten Fall meldet er darüber einen von der Beschreibung abweichenden Artikel und OPP wird zu 99,9% zu seinen Gunsten entscheiden.
Dann bekonmmt er das Geld erstattet und Du kannst zusehen, wie Du wieder an Deinen Artikel kommst.
Nimm’s mir bitte nicht übel, aber ich werde nie verstehen, warum man freiwillig (!) eine Bezahlart anbietet, die man nicht versteht, bei der nur der Käufer geschützt ist und bei der andere darüber entscheiden, ob und wann man sein Geld bekommt und die es einem auch wieder wegnehmen können.
Er muss den Rückversand bezahlen, das ist immer so, wenn man Ware zurückschickt, die nicht gefällt oder funktioniert.
Sonst könnte ja jeder behaupten, dass irgendetwas kaputt oder nicht funktionstüchtig ist, um sich das Produkt einfach kostenlos behalten zu können und wenn der Verkäufer es doch zurück nimmt auf eigene Kosten, bräuchte der Betrüger das Produkt nur beschädigen und der Verkäufer hätte dann dreifachen Schaden: Zweimal Versand gezahlt und ein kaputtes Produkt zurückbekommen.
Soviel ich weiß trägt beim Privatverkauf ab dem Zeitpunkt, wo der Artikel ordnungsgemäß versendet wurde, der Käufer das Risiko.
Wenn das Ding normal verpackt war und du den Aufgabebeleg der Post oder deines Versanddienstleisters vorweisen kannst und es unterwegs kaputt geht, bist du nicht verpflichtet, irgendeine Gewährleistung zu übernehmen.
Lass dich nicht über den Tisch ziehen, ist eine altbekannte Masche.
@müssen:
er trägt das versandrisiko und muss dir nachweisen dass es schon kaputt war zum versendezeitraum. Kann er nicht. Theoretisch hast du ein recht auf Bezahlung... wir er aber vermutlich nicht machen erstmal.
Also könnt ihr euch einigen, oder du müsstest es ggf. gerichtlich durchsetzen.
Du bist nicht verpflichtet das Gerät zurück zu nehmen. Versenden künftig immer erst nachdem du das Geld bekommen hast.
Ist immer so. Erst zahlt Käufer und dann wird erst versendet.
Ich war leider so doof und habe den Kauf über Kleinanzeigen abgewickelt.... ich gehe in Vorkasse....der Käufer zahlt und Kleinanzeigen hält das Geld zurück bis der käufer das freigibt...