Rückgaberecht mit Kassenzettel nach 4 wochen

10 Antworten

Rechtlich hast du kein Rückgaberecht (egal ob mit oder ohne Quittung), nur wenn du nach dem Kauf feststellst, dass der Artikel einen Sachmangel hatte hast du einen Anspruch auf Nachbesserung. In den meisten Fällen nehmen die Käufer die Waren aus Kulanz aber zurück. Übrigens eine Quittung ist auch keine Pflicht du musst lediglich nachweisen, dass du die Waren dort gekauft hast, das geht zB auch über einen Zeugen, der beim Kauf dabei war.

Kommt immer auf den Laden an, wo du den Artikel gekauft hast.

Manche bieten sogar zwei Monate Rückgaberecht an, manche "nur" einen Monat und manche allerdings nur zwei Wochen. Da musst du dich bei dem Geschäft erkundigen.

Kommt darauf an,was das ist.Umtausch-oder Rückgaberecht innerhalb von 14Tagen existiert in vielen Unternehmen.Nach 4 Wochen kommt es auf die Kulanz des Geschäftes an,und wird wahrscheinlich nur als Gutschrift zurückgenommen.Fragen kostet dich nix.Erklär denen,daß das ein Fehlkauf von dir war,und daß du deswegen unzufrieden bist.Viel Erfolg!

Im Laden gekauft? Nein, da hat man kein Recht drauf, das ginge nur über Kulanz, wozu der Ladeninhaber aber nicht verpflichtet ist.

"Nicht zufrieden" ist kein Rückgabegrund, dazu müsste das Produkt defekt sein, und selbst dann hat der Verkäufer das Recht erst mal nachzubessern/ zu reparieren.

Du kannst es mal versuchen. Aber wenn es nicht kaputt ist (bzw. nicht das tut, was z.B. auf der Verpackung stand) dann hast du kein Recht auf Rückgabe, denn, so der Gesetzgeber, du hättest es ja im Geschäft testen können