Rückgabe Arbeitskleidung aus Sicht Arbeitgeber?
Hallo. Einer unserer ehemaligen Arbeitnehmer hat von uns Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt bekommen. Nun wurde Ihm gekündigt. Wir haben Ihn 2x aufgefordert die Kleidung innerhalb einer bestimmten Frist zurück zu geben. Dies hat er jedoch nur teilweise getan. Nun haben wir Ihn bereits diese Klamotten in Rechnung stellt. Seither konnten wir noch keine Zahlung verbuchen. Den Erhalt der Kleidung wurde bei jeder Übergabe gekennzeichnet. Zudem steht auf dem Dokument das zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung zurück gegeben werden muss. Meine Frage: Muss er die Kleidung zahlen? Gibt es einen Paragraphen der das bestätigt? Gruß
1 Antwort
Ein Paragraph fällt mir jetzt nicht ein. ABER, soweit die Übergabe schriftlich dokumentiert wurde und eine Unterschrift des Arbeitnehmers erfolgte, ist die Arbeitskleidung immernoch Eigentum des Unternehmens und kann in Anspruch genommen werden. Ob es Sinn macht, wegen ein paar Arbeitskleidern vor Gericht zu gehen sei dahingestellt. Vllt reicht auch ein kleines Anschreiben vom Anwalt um den Arbeitnehmer einzuschüchtern.