Routinekontrollen bei Jugendlichen?

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Rechtlich gesehen darf die Polizei Personen nur mit einem Grund (z.B. Verdacht) kontrollieren (Vgf. hierzu §21 PAG); dazu können aber auch "Pauschal- Gründe" gehören, für die Du nichts persönlich kannst, etwa wenn Du Dich auf einer Demo befindest und durchsucht wirst, oder am Flughafen.

Auch darf die Polizei routinemäßig Autofahrer anhalten und kontrollieren. In Bayern ist sogar eine Routinekontrolle von Passanten an "Orten, an denen Personen der Prostitution nachgehen" erlaubt. Weiterhin darf die Polizei einzelne Gebiete ausnahmsweise zum "Gefahrengebiet" erklären wie jüngst in Hamburg und dann auch theoretisch jeden durchsuchen, jedoch natürlich niemanden nur deshalb mit auf die Wache nehmen.

Bei einer rein personenunabhängigen Kontrolle dürfen nur Personalfragen gestellt werden. Erst wenn der Verdacht besteht, dass man diese falsch beantwortet (hat) oder man sich weigert, könnte es zu weiteren Fragen kommen.

Alle darüber hinausgehenden Fragen sind pauschal nicht zulässig, wenn man die Personalfragen ehrlich beantwortet, und auch durchsucht werden dürfen Taschen, Kleidung etc. dann nicht.

Zu Deiner zweiten Frage, Polizisten kontrollieren häufig zufällige Autofahrer (meist nur auf Führerschein und Fahrzeugpapiere), aber Passanten auf der Straße eigentlich nicht.

VG

feinerle  15.10.2017, 12:48

Bei einer rein personenunabhängigen Kontrolle dürfen nur Personalfragen gestellt werden.

Hä? Wo bitte hat Du diesen Unsinn her?

Es gibt keine einzige Vorschrift, in welcher steht, welche Fragen ein Polizeibeamter zu stellen hat, stellen darf oder nicht stellen darf.

Erst wenn der Verdacht besteht, dass man diese falsch beantwortet (hat)
oder man sich weigert, könnte es zu weiteren Fragen kommen.

Nö. Wenn man Fragen zur Person falsch beantwort hat, zeitigt das ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Vorwurf: § 111 OWiG.

Wenn hierzu die Personalien festgestellt werden müssen, kommt es zu weitern Folgen bis hin dazu, dass man mitgenommen wird.

Alle darüber hinausgehenden Fragen sind pauschal nicht zulässig,

Natürlich sind sie das. Sie sind nicht untersagt, also sind sie legal. Und so kann man locker Fragen stellen wie: "Woher kommen Sie?" und "Wohin gehen Sie?" und "Was zum Henker haben Sie mit ihrem schönen Auto gemacht, warum ist der Porsche gelb?"

Merke auf, man darf stets und immer alle Fragen stellen. Nur muss man nicht alle beantworten.

und auch durchsucht werden dürfen Taschen, Kleidung etc. dann nicht.

Aha. Also wenn man fein den eigenen Namen sagt und der auch noch richtig ist, dann darf man nicht durchsucht werden?

Hallo? Woher hast Du diesen völligen Unfug?

Zu Deiner zweiten Frage, Polizisten kontrollieren häufig zufällige Autofahrer

Nein, tun sie nicht.

Da wird vorher ausgewählt, z.B. ein Jungster im tiefergelegten 3er oder sonstiger Prolokarre oder einen Mist zusammen gefahren zuvor oder sowas, ohne das wird man nicht kontrolliert.

(meist nur auf Führerschein und Fahrzeugpapiere),

... und auf Augenaussehen, Atemgeruch, Hinweise auf Drogen und ob man den Verbandkasten und das Warndreieck dabei hat.......

aber Passanten auf der Straße eigentlich nicht.

Auch nicht zufällig. Der Schlurfi mit Grasgeruch oder der Typ mit dem wilden Blick, der Pseudocoole mit Lederjacke oder einer, der betont wegkuckt, Tätigkeit vortäuscht ..... je nachdem, an welchem Ort man wen sieht wird hin und wieder drübergeschaut.

Lotta1965  15.10.2017, 12:56
@feinerle

Zu Deiner zweiten Frage, Polizisten kontrollieren häufig zufällige Autofahrer

Doch, tun sie. Allerdings nicht aus Spass und Dollerei und weil sie sonst nix zu tun haben.  Insbesondere Karneval und Weiberfastnacht werden bei uns vermehrt Verkehrskontrollen durchgeführt. Da wirste dann mal als völlig unauffällige und stocknüchterne Fahrerin eines unauffälligen Autos auf dem Arbeitsweg zur Polizei kontrolliert.  :-)

Personenkontrollen (im Sinne von Ausweiskontrollen) darf die Polizei jederzeit, auch ohne Verdacht, durchführen.  Bei der Durchsuchung einer Person liegt bei der Polizei ein Verdacht vor.  Verdacht heißt nicht, dass du auch tatsächlich schuldig bist.

Delveng  15.10.2017, 12:13

Was aber, wenn die kontrollierte Person kein Ausweisdokument bei sich führt?

Lotta1965  15.10.2017, 12:25
@Delveng

Dann darf sie u. U. mit auf die Wache zur Identitätsfeststellung kommen oder die Polizei mit nach Hause nehmen um sich halt dort auszuweisen. Das ist aber situationsabhängig. Es wird dich kaum ein Polizist beim Bummeln in der Fußgängerzone nach deinem Ausweis fragen. Es sei denn, du wurdest gerade von der Verkäuferin bei Karstadt als möglicher Ladendieb identifizert. Dann wiederum liegt aber ein Verdacht vor.

Delveng  15.10.2017, 12:26
@Lotta1965

Wie wird denn auf einer Polizeidienststelle eine Identitätsfeststellung durchgeführt?

Lotta1965  15.10.2017, 12:37
@Delveng

Indem man deine Angaben mit den Daten des EMA vergleicht. Ist doch nicht so schwer, mensch :-)

Delveng  15.10.2017, 12:44
@Lotta1965

Bitte entschuldige, aber was bitte ist EMA? Und wie soll einer solcher Datenabgleich die Identität eines Menschen bestätigen?

Lotta1965  15.10.2017, 12:49
@Delveng

Sorry, EMA ist das Einwohnermeldeamt. Auf die Daten hat jede Polizeiwache Zugriff.

feinerle  15.10.2017, 12:52
@Delveng

Man fragt, wer bist Du. Du sagst Lieschen Müller, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft Dieunddiestraße 44.

Dann frägt man beim Einwohnermeldeamt (EMA) ab, wohnt da jemand mit exakt diesen Daten.

Wenn ja, kommt drauf an, ist das zumeist schon ok.

Wenn nicht, frägt man rück. Wer wohnt noch in der Wohnung, genau Namen, Geburtsdaten, etc......

Stimmt das auch ist das noch mehr ok.

Das reicht natürlich nicht, wenn die Personalien zweifelsfrei festgestellt werden müssen, also z.B. bei strafbaren Handlungen, Ordnungswidrigkeiten, etc. Dann muss ein amtliches Personaldokument eingesehen werden.

Eine Kontrolle ist niemals grundlos.

Nur hat der Grund vieleicht nicht so mit Dir zu tun, wie Du zunächst meinst.

Du meinst in dem Moment, Du müsstest was ausgefressen haben oder sowas. Das ist jedoch so gar nicht der Fall.

Alleine, wenn Du Dich an einem gewissen Ort aufhälst oder aber in einem Bereich, zu einer gewissen Uhrzeit zudem, alleine das kann bereits ein Grund sein.

Zudem Das Auftreten, die Umgebung, Begleitung, Klientel, etc, all das können Gründe sein, die eine Kontrolle rechtlich rechtfertigen.

Z.B. Du durchläuft einen bereich, in welchem es hin und wieder zu Drogendealertum kommt, schwupp ist das bereits Grund genug. Du gehst am Bahnhof entlang oder als Jugendlicher in der Nacht durch die Fußgängerzone, verhälst Dich auffällig oder dergleichen, alles das recht lässig aus, mal genauer nachzuschauen.

Nein!

Außer deine Personalien darf sie im Normalfall Garnichts von dir verlangen, noch nicht einmal das du einen Drogen/Alkoholtest absolvierst.

Jedoch sieht das anders aus wenn die Beamten Ansätze wie z.B. starker Cannabisgeruch usw. (Rote Augen zählen nicht dazu)

Das die das machen kann ich schon mal bestätigen, ist mir schon des öfteren passiert. Ob die das dürfen ist wieder ne andre Frage, aber die erzähln dir halt dann du sahst verdächtig aus oder die suchen jemand also kannst du eigentlich nix machen