Rotlichtverstoß?
Hallo zusammen,
bin gestern mit zwei Freunden in Stuttgart gewesen auf der Theodor Heuss Straße . Und zwar war ich auf einer Kreuzung, wo drei Spuren geradeaus gehen, eine nach rechts und eine nach links bzw. zum Wenden.
Die Linke Spur war gesperrt durch Hütchen und ich war auf der linken Geradeausspur, als wir bemerkten dass wir in die andere Richtung müssen. Alle Ampeln waren noch Rot. Als die Geradeausampeln auf grün sprangen bin ich losgefahren alle vier Räder hatten die Haltelinie überquert und dann hab ich nach links gezogen und hab gewendet. Danach hab ich mir die Ampel Schaltung nochmal angeschaut und hab gesehen, dass die links Ampel nach 2 Sekunden auch auf grün springt.
Also zurück zu der Situation: Hab gewendet und nach ca. 100 Metern Scheren sich plötzlich zwei Motorräder vor und hinter mich ein und halten mich an. Der eine steigt sofort ab und ist total unfreundlich und sagt, dass ich mein Führerschein nicht mehr lang haben werde.
Vorwurf: Qualifizierter Rotlichtverstoß und verkehrswidriges Wenden. Das verkehrswidrige Wenden gebe ich ja zu, da die Spur gesperrt war aber den Rotlichtverstoß doch nicht . Hab erstmal keine Angaben gemacht und meine beiden Freunde werden natürlich für mich aussagen. Haben dann noch Alkoholtest gemacht ( war natürlich 0,0) meine Freunde waren leicht angetrunken.
Kann jemand vielleicht seine Meinung dazu sagen weil mein Führerschein und mein Auto sind mir echt wichtig bin 19 und noch in der Probezeit.
Vielen Dank schon im Voraus.
Grüße
2 Antworten
Die zwei haben Recht.
Das Rechtswidrige Wenden ist, denke ich, kein Thema, das gibst du ja auch zu.
Bei dem Rotlichtverstoß stimmt es leider auch. Die Lichtzeichenanlage war seit mehr als 1s rot und es zählt immer das Licht, für die Richtung in die du fährst, hier also die Linksabbieger Lichtzeichenanlage.
Die Sanktion sind hier gem. dem Tatbestandskatalog, unter der Nummer 137618, ein Bußgeld von 200€, 1 Monat Fahrverbot und 2-A Punkte.
Wenn das dein erster A-Verstoß in der Probezeit war und du weder unter Alkohol-, noch Drogeneinfluss gestanden hast, wird deine Probezeit um 2 Jahre verlängert und du musst ein Aufbauseminar besuchen. Beim zweiten A-Verstoß würdest du nocheinmal verwarnt werden, und würdest eine Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung bekommen.
Zum Fahrverbot: wenn das dein erstes ist, hast du 4 Monate Zeit deinen Führerschein abzugeben. Es empfiehlt sich das in einer Zeit zu machen in der man evtl. sowieso im Urlaub ist und nicht zwingend auf den Führerschein angewiesen ist. Wichtig: Die Frist von 1 Monat beginnt zu laufen, sobald du deinen Führerschein abgibst. Wenn du also den Führerschein erst nach bsp. 5 Monaten abgibst, dauert dein Fahrverbot 2 Monate, da du nach dem 4. Monat ein Fahrverbot hast, die Frist von einem Monat beginnt aber erst an dem Tag der Abgabe.
Die Meinungen hier helfen Dir nicht weiter. Warte die Unterlagen ab und dann nimm Dir bei Bedarf einen Anwalt.