Rotlichtverstoß?

2 Antworten

Die zwei haben Recht.

Das Rechtswidrige Wenden ist, denke ich, kein Thema, das gibst du ja auch zu.

Bei dem Rotlichtverstoß stimmt es leider auch. Die Lichtzeichenanlage war seit mehr als 1s rot und es zählt immer das Licht, für die Richtung in die du fährst, hier also die Linksabbieger Lichtzeichenanlage.

Die Sanktion sind hier gem. dem Tatbestandskatalog, unter der Nummer 137618, ein Bußgeld von 200€, 1 Monat Fahrverbot und 2-A Punkte.

Wenn das dein erster A-Verstoß in der Probezeit war und du weder unter Alkohol-, noch Drogeneinfluss gestanden hast, wird deine Probezeit um 2 Jahre verlängert und du musst ein Aufbauseminar besuchen. Beim zweiten A-Verstoß würdest du nocheinmal verwarnt werden, und würdest eine Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung bekommen.

Zum Fahrverbot: wenn das dein erstes ist, hast du 4 Monate Zeit deinen Führerschein abzugeben. Es empfiehlt sich das in einer Zeit zu machen in der man evtl. sowieso im Urlaub ist und nicht zwingend auf den Führerschein angewiesen ist. Wichtig: Die Frist von 1 Monat beginnt zu laufen, sobald du deinen Führerschein abgibst. Wenn du also den Führerschein erst nach bsp. 5 Monaten abgibst, dauert dein Fahrverbot 2 Monate, da du nach dem 4. Monat ein Fahrverbot hast, die Frist von einem Monat beginnt aber erst an dem Tag der Abgabe.

Die Meinungen hier helfen Dir nicht weiter. Warte die Unterlagen ab und dann nimm Dir bei Bedarf einen Anwalt.