Risikolebenversicherung - Raucher verschwiegen - Tod durch Unfall - muss die volle Summe gezahlt werden?

10 Antworten

Kann die Versicherung trotzdem die Summe kürzen oder gar nicht zahlen ?

Du hast es erkannt - dies ist möglich, wenn im Antrag die Frage vorhanden war ob der Versicherungsnehmer raucht.

Denn meist zahlen Raucher einen höheren Beitrag als Nichtraucher.

Sie kann kürzen, steht sehr deutlich in den entsprechenden AVBs.

Erst müsste man die AVB sehen und kennen. Dann kann man ggf. streiten ob es eine unangmessene Benachteiligung wäre.

mal angenommen man verschweigt bei der RisikoLV das man Raucher ist und kommt durch einen Unfall ums Leben, der in keinerlei Zusammenhang mit dem Rauchen gebracht werden kann.

Damit begeht man eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Kann die Versicherung trotzdem die Summe kürzen oder gar nicht zahlen ?

Kürzen ja, unabhängig des Grundes, der zum Versicherungsfall geführt hat, bis zu der Höhe, die der Versicherungsnehmer anhand des Beitrags und des höheren Risiko hätte versichern können.
Die Leistung gänzlich zu verweigern ist nicht möglich.

Wo ist das gesetzlich geregelt ?

§19 - § 32 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Es ist zwar eine Obliegenheitsverletzung - und der Versicherer kann die günstigere Prämie für Nichtraucher nachfordern- jedoch würde die volle Summe fällig wenn keine Kausalität zum Schadenereignis besteht. Also die Unfallursache wegen brennender Zigarette wäre doof... Aber erschossen werden macht nichts...

verreisterNutzer  26.11.2015, 18:31

Falsch.... Es ist unerheblich woran der Versicherte stirbt. Wenn er Raucher ist und das verschwiegen hat, hat er unabhängig von den Umständen des Versicherungsfall keinen Anspruch auf die volle Leistung. vergl. §19 - § 32 VVG

DolphinPB  26.11.2015, 18:45

Definitiv falsch, der Versicherer kann die Leistung im Verhältnis der Prämien kürzen.

verreisterNutzer  26.11.2015, 18:46
@DolphinPB

nichts anderes hatte ich geschrieben

verreisterNutzer  27.11.2015, 11:09

Es ist zwar eine Obliegenheitsverletzung - und der Versicherer kann die günstigere Prämie für Nichtraucher nachfordern-

Sollte wahrscheinlich heißen "die Differenz zur höheren Prämie nachfordern" soweit OK, das ist Rückwirkend zum Beginn der Versicherungsperiode möglich. Da Lebensversicherungen keine Verischerungsperioden aussteuern, ist dies der Beginn der Versicherung. Das kann schon mal sehr teuer werden, da Rauchertarife i.d.R. etwa 200% höhere Beiträge erfordern als Nichtrauchertarife

Ist der Versicherungsfall erst eingetreten, geht es beim Risikoträger um richtig viel Geld und er hat überhaupt kein Interesse die höheren Beiträge nachzufordern..... Nach dem Motto "lieber Hinterbliebener, zahl mir 1000 Euro Beiträge nach, dann überweise ich Dir 50.000 Euro mehr..."

Alternativ auch: "Die höheren Beiträge ziehen wir von der Auszahlung der Versicherungssumme ab.... Statt 70.000 überweisen wir nur 69.000....."


Merkt Ihr was?
Schon im Sinne der (ehrlichen-) Versichertengemeinschaft, wäre diese Vorgehensweise ein Versicherungsbetrug von Seiten des Risikoträgers an der Versichertengemeinschaft.

Der Satz "Brennende Häuser sind nicht versicherbar" trifft es auch in diesem Fall sehr genau