Rettungsgasse genutzt für privaten Notfall?
Heute musste ich aufgrund meiner Magen Darm Krankheit (Colitis Ucleorosa) die Rettungsgasse nutzen (Außerorts) ich habe dabei niemand behindert .. genauer gesagt war ich hinter dem Krankenwagen.
Am ende der Gasse war ein Streifenwagen der mich natürlich angehalten hat , ich habe den beamten das Problem geschildert aber ich werde trotzdem einen Brief erhalten wegen Ausnutzen einer Rettungsgasse.
ich habe Mehrere Ärztliche nachweise bezüglich meiner Krankheit. Der Grund für die Ausnutzung der Rettungsgasse war ein Schub den ich aktuell habe (blutige Durchfälle mit mehreren Spontanen stuhlgängen am Tag)
Ich habe Rechtsschutz und würde gerne wissen wie die chancen ausschauen wenn ich rechtlich dagegen vorgehe weil ich einen Krankheitsgrund dazu hatte .
kennt sich da jemand eventuell aus?
danke im Voraus
5 Antworten
Du hast auch mit Deiner Erkrankung keine Berechtigung die Rettungsgasse zu nutzen.
Was wäre gewesen, wenn da vorn alles zu gewesen wäre und hinter Dir weitere Rettungsfahrzeuge gekommen wären? Dann hättest Du da im Weg gestanden und die Rettungskräften behindert.
Du hättest im Zweifel in Kauf nehmen müssen in die Hose zu machen.
Stell Dich auf einen Monat als Fußgänger ein.
Was wenn jemand ein herzinfarkt hat oder etwas anderes lebensgefährliches
Für medizinische Notfälle kann er erlaubt sein, den Standstreifen zu nutzen. Die Rettungsgasse in in der Vorschrift nicht erwähnt. Zudem könnte (und wird) das Gericht in dem Fall wohl argumentieren, dass Du in dem Zustand
blutige Durchfälle mit mehreren Spontanen stuhlgängen am Tag
gar nicht hättest fahren dürfen. Stell Dich, nach dem neuen Bußgeldkatalog auf
240 Euro Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
ein
Ich halte deine Chancen eher für schlecht. Das war ja kein akuter Notfall – sonst hättest du den Rettungswagen gerufen beziehungsweise rufen müssen. Wenn du in den Wehen gelegen hättest, hätte es vielleicht anders ausgesehen – und das auch nur aus Entgegenkommen, nicht aus rechtlichen Gründen. Wer die Rettungsgasse nutzen darf ist schlicht und ergreifend vorgegeben. Alles andere ist einfach ein Entgegenkommen in der Rechtsprechung und da halte ich deine Chancen für sagen wir mal überschaubar.
Was hättest du gemacht, wenn nun nicht grad zufällig eine Rettungsgasse dagewesen wäre?
Nein, du wirst damit nicht durchkommen.
Die Rettungsgasse ist nicht für Menschen da, die schnell wohin müssen. Sondern für die Rettungskräfte. Schon verständlich dass du Ärger von der Polizei kriegst.