ab wieviel kmh braucht man einen führerschein?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich weiß garnicht ob das Kind auf die Straße darf jedenfalls braucht man ab 6 km/h eine Versicherung/ Zulassung für das Fahrzeug

Für ein Kinderspielzeug braucht man weder Versicherung noch Zulassung.

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@Aliha

Sobald ein von einer Maschine angetriebenes (Kinder)fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h hat, unterliegt es grundsätzlich der Fahrzeugzulassungsverordnung (§ 1 FZV), denn dann ist es gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 FZV ein Kraftfahrzeug.

Kraftfahrzeuge aber dürfen im öffentlichen Straßenverkehrgrundsätzlich nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind (§ 3 Abs 1 FZV). Ausnahmen hierzu regelt § 3 Abs. 2 FZV.

Der beschriebene Kinderjeep gehört jedoch nicht zu diesen Ausnahmen, daher muss er für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Ohne Zulassung darf der Halter das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen oder dessen Inbetriebnahme zulassen (§ 3 Abs. 4 FZV).

Zur Fahrerlaubnispflicht:

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)). Auch hierzu gibt es im weiteren Verlauf des § 4 FeV Ausnahmen, zu denen das beschriebene Kinderfahrzeug jedoch nicht gehört.

Gemäß § 6 FeV fällt ein solches Fahrzeug in die Klasse S (vierrädriges Leichtkraftfahrzeug). Dementsprechend ist eine Fahrerlaubnis der Klasse S erforderlich.

Fazit: Sobald das Fahrzeug bauartbedingt schneller als 6 km/h fahren kann, ist es beim Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr (auch auf dem Gehweg und in "Spielstraßen"!) zulassungs- und fahrerlaubnispflichtig.

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Auf die Straße darf sie definitiv nicht!

Ein Führerschein würde da auch nicht viel nützen, weil das Fahrzeug überhaupt nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Das ist das gleiche wie mit den e-Scootern. Damit darf man nur auf eingezäuntem Privatgrund fahren. Und DAS darf man auch ohne Führerschein mit einem LKW.

Man darf damit NUR auf befriedetem Privatgelände fahren.

Jedes Kind darf mit seinem Spielzeugauto auf dem Gehweg und in Spielstraßen fahren.

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@Aliha

das find ich ja toll. Ich stelle mein Motorrad dann lieber nicht mehr an Spielstraßen ab -nicht nur weil es keine "Spielstraßen" gibt- sondern vor allem weil es ja so ein Raudi mit 8 km/h umfahren könnte und ja nicht mal eine Versicherung hat.

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Alle Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Geschwindigkeit sind führerscheinfrei, auch im öffentlichen Straßenverkehr. Aber es wäre wohl ein bisschen schwachsinnig, wenn ein Spielzeug für ein Kind (und mehr ist ja so ein Ding auch nicht) führerscheinpflichtig wäre. Und das Kind darf natürlich nicht damit auf der Straße fahren, sondern nur in Spielstraßen und auf dem Bürgersteig.

Die Antwort ist richtig, nur, hierbei handelt es sich nicht um ein KFZ sondern um ein Spielzeug.

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