Retoure geht unterwegs verloren. Wer haftet?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Retoure im Juli verschickt. Der online Handel (England) meinte er hätte es nie bekommen. Also stellte ich bei der Post einen Antrag auf Nachforschung. Es stellte sich heraus, dass das Paket erfolgreich an den lokalen Paketdienst übergeben wurde. Dieser bestätigte (mit Unterschrift des Wareneingangs des besagten Handels) dass das Paket erfolgreich zugestellt wurde.
Dennoch beteuert der Handel, dass sie das Paket nicht bekommen haben (ich denke es ist ein klassischer Fall von Anzahl der Paketen bei Annahme nicht überprüft).
Diese meinen ich müsse mich mit dem Paketdienst in England auseinandersetzen.
Meine Meinung hierzu ist allerdings, dass dieser bereits bestätigt hat das Paket erfolgreich zugestellt zu haben.
Laut §355 ff. BGB ist geregelt, dass im Falle von 'Retouren gehen verloren' der Unternehmer selbst haftet.
Die Frage ist: ist das auch in der gesamten EU gültig? Welche Rechtsgrundlage gilt hier? Und vor allem: habe ich einen Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung?
Vielen Dank für eure Antworten.
2 Antworten
Du hast Recht, der Empfang des Paketes ist bewiesen. Was die mit dem Paket in der Firma gemacht haben, ist nicht dein Problem.
Die Firma muss dir dein Bezahltes Geld für die Ware zurück erstatten.
Wenn eine Unterschrift mit beweis erfolgt ist dan ab zu Polizei.