Rente wegen voller Erwerbsminderung - ich gehe aber stundenweise arbeiten

5 Antworten

Hallo nonamebilly,

Sie schreiben:

Rente wegen voller Erwerbsminderung - ich gehe aber stundenweise arbeiten<

Antwort:

Beim Bezug von voller Erwerbsminderungsrente gilt, daß Sie nur noch weniger als 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche belastbar sind, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt und regelmäßig ab 1.1.2013 nicht mehr als 450 Euro pro Monat hinzuverdienen dürfen!

(Bis 31.12.2012 waren es bis zu 400 Euro pro Monat)

Wenn Sie mehr als 3 Stunden arbeiten und mehr als 450 Euro hinzuverdienen, müßen Sie dies umgehend bei Ihrer Rentenversicherung anzeigen.

Siehe hierzu auch Ihren Rentenbescheid und unter folgendem Link!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/rententipp/mehr_hzv_moeglich.html

Auszug:

Erwerbsminderungsrenten

Bei Erwerbsminderungsrenten kommt es darauf an, ob Anspruch auf Rente wegen voller oder nur wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht.

Neben einer vollen Erwerbsminderungsrente darf ab Januar 2013 im Monat bis zu 450 Euro verdient werden, und zweimal im Jahr ist sogar ein Verdienst von bis zu 900 Euro möglich, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt.

Wird mehr verdient, besteht je nach Höhe des Verdienstes nur noch Anspruch auf drei Viertel, die Hälfte oder ein Viertel der Rente, oder die Rente wird gar nicht gezahlt

Weiterhin sollten Sie darauf achten, was für eine Art von Tätigkeit Sie ausüben, denn alles was über leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt hinausgeht, kann langfristig problematisch werden!

Die DRV hat jederzeit die Möglichkeit, bei Ihrem Arbeitgeber eine deatillierte Arbeitsplatzbeschreibung anzufordern!

Nach einem Arbeitsunfall hat die Berufsgenossenschaft vor einem Vierteljahr die Zahlung des Verletzengeldes eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Rentenantragsprüfung noch nicht abgeschlosssen.Jetzt wo ich mich seit 3 Monaten mit 5 Stunden durch den Job quäle und nach langem Kampf die BG meinem Arbeitgeber einen Teil meines Gehaltes als Leistungsausgleich zahlt, habe ich, über ein halbes Jahr nach Antragstellung, den Bescheid meines Rentenantrages bekommen und werde als voll erwerbsgemindert eingestuft. Damit habe ich überhaupt nicht gerechnet. Ich hatte mit einer Teilerwerbsminderungsrente gerechnet. Und nun das. Was soll ich jetzt tun?<

Antwort:

Wenn Sie die volle Erwerbsminderungsrente weiterhin beziehen wollen sind Sie gut beraten, die in Ihrem Rentenbescheid vorgegebenen Grenzen bei Ihren Arbeitsstunden und beim Einkommen einzuhalten!

Die DRV kann ohnehin an Hand der übermittelten Pflichtbeiträge genau feststellen, was Sie verdienen und beim Arbeitgeber nachfragen, wieviele Stunden Sie arbeiten und was Sie genau arbeiten!

Wird der Rentenbescheid nach erfolgter Information automatisch komplett eingestellt, prüfen die erneut oder wird automatisch eine Teilerwerbsminderungsrente daraus?<

Antwort:

Die DRV wird Ihnen nach Kenntnis der Details einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen, in welchem Sie auch ein Widerspruchsrecht eingeräumt bekommen.

Wie dieser Bescheid im Detail aussehen wird, das kann an dieser Stelle niemand vorhersagen!

Sie tun jedoch gut daran, bereits jetzt die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit Sie entsprechend reagieren können.

Man kann Ihnen zum Beispiel keinen Vorwurf machen, wenn Sie vor Erhalt des Rentenbescheides noch mehr als zulässig gearbeitet bzw. verdient haben, aber ab Zugang des Rentenbescheides bei Ihnen gelten die Vorgaben im Bescheid!

An wen kann ich mich wenden? Ich hab einfach Angst, dass die mir die komplette Rente streichen, weil ich schon die 3 Monate arbeiten war und diese Höchstverdienstgrenze und die Stundenanzahl überschritten habe. Die 4-5 h/Tag sind für mich schon sehr schwer.<

Antwort:

Sichern Sie sich in jedem Fall so schnell wie möglich einen kompetenten Rechtsbeistand wie z.B. den VDK als Mitglied!

So haben Sie bereits außergerichtlich einen versierten Rechtsbeistand mit Sozialrechtsschutz und dort kann man Ihnen mit Rat und Tat weiterhelfen!

Reduzieren Sie Ihre Stundenzahl auf maximal 3 Stunden pro Arbeitstag und achten Sie auf Ihr Einkommen aus dieser Tätigkeit!

Mehr kann man vorerst nicht tun!

Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

nonamebilly 
Fragesteller
 28.01.2013, 21:39

Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Dann wird mich mein nächster Weg zu einem Rechtsbeistand und dann zu meinem Arbeitgeber führen. Gibt es irgendein Hintertürchen, dass mein Chef mich durch die die volle EM einfacher entlassen kann? Ich erwarte das zwar nicht, bin dort seit mehr als 13 Jahren angestellt, aber man weiss ja nie.

Konrad Huber  29.01.2013, 08:54
@nonamebilly

Gibt es irgendein Hintertürchen, dass mein Chef mich durch die die volle EM einfacher entlassen kann? Ich erwarte das zwar nicht, bin dort seit mehr als 13 Jahren angestellt, aber man weiss ja nie<

Antwort:

Warum wollen Sie wegen der Erwerbsminderungsrente durch die Hintertüre entlassen werden?

Niemand weiß, was die Zukunft bringt, halten Sie sich lieber die Hintertüre offen!

Von Ihrer Seite aus sollten Sie das Arbeitsverhältnis ohnehin nicht kündigen, weil Sie sonst früher oder später mit der Agentur für Arbeit Probleme bekommen könnten, wenn es mit der Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente Unstimmigkeiten mit der DRV gibt!

Sollte Ihnen der Arbeitgeber wegen Ihrer gesundheitlichen Probleme kündigen, so nehmen Sie das Kündigungsschreiben und lassen sich von der Agentur für Arbeit beraten, wie weiter vorgegangen werden soll.

Wenn Sie von sich aus gar nichts unternehmen und Ihren Arbeitgeber lediglich über Ihre Erwerbsminderungsrente und die abgesunkene Leistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag unterrichten, so müßte im Rahmen des Teilzeitarbeitsgesetzes eine Reduzierung auf unter 3 Stunden machbar sein.

Reduzieren Sie also Ihre Arbeitszeit und Ihr Einkommen auf das in Ihrem Rentenbescheid vorgegebene Niveau, dann sollte es keine Probleme geben!

Gehen Sie während des Bezugs der zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente regelmäßig zu Ihrem Hausarzt, so daß Sie im Zusammenhang mit einem Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente jederzeit nachweisen können, daß Ihre gesundheitlichen Beschwerden fortbestehen.

Achten Sie darauf, daß in Ihrer Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbeschreibung seitens des Arbeitgebers dem Begriff "erwerbsgemindert auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt", Rechnung getragen wird!

Das ist "Prävention!"

Verzichten Sie auf keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, damit Ihnen keine Nachteile entstehen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

nonamebilly 
Fragesteller
 29.01.2013, 21:22
@Konrad Huber

Oh das kam jetzt falsch rüber - ich will nicht entlassen werden. Mein Chef wird nicht begeistert sein, dass ich die Stundenanzahl senken möchte. Daher könnte er vll. auf die Idee mit der Kündigung kommen und ich hoffe, dass es für Ihn kein Hintertürchen gibt, damit er eine Kündigung leichter rechtfertigen kann.

Konrad Huber  30.01.2013, 09:55
@nonamebilly

Mein Chef wird nicht begeistert sein, dass ich die Stundenanzahl senken möchte.<

Antwort:

An erster Stelle steht doch bei all Ihren Überlegungen Ihre gesundheitliche Situation und da müßen Sie klare Schwerpunkte setzen!

Ob Ihr Chef begeistert ist oder nicht, das sollte aber nicht die große Rolle spielen!

Sie klagen in Ihrer Anfrage wie folgt:

Die 4-5 h/Tag sind für mich schon sehr schwer.<

Nur Sie sebst als betroffene Person können beurteilen, inwieweit Sie in der Praxis tatsächlich noch belastbar sind!

Je nachdem, was dann tatsächlich zutrifft, müßen Sie sich um die Umsetzung/Durchsetzung Ihrer Rechte kümmern, denn von selbst wird da nichts passieren!

Grundlage Ihres Gesprächs mit ihrem Arbeitbgeber ist in erster Linie das Teilzeitarbeitsgesetz:

Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf

Auszug:

§ 8 Verringerung der Arbeitszeit

(1)

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird

(2)

Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.

(3)

Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen

(4)

Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.

(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.

Bitte lesen Sie weitere Einzelheiten in den Gesetzestexten nach und lassen Sie sich ggf. durch einen versierten und kompetenten Fachanwalt für Sozial-, Arbeits- und Vertragsrecht beraten!

Wenn Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, befinden Sie sich in einer komfortablen Situation!

Daher könnte er vll. auf die Idee mit der Kündigung kommen und ich hoffe, dass es für Ihn kein Hintertürchen gibt, damit er eine Kündigung leichter rechtfertigen kann.<

Antwort:

Siehe hierzu die einzelnen Passagen im Teilzeitarbeitsgesetz!

Natürlich kann Ihr Arbeitgeber mit irgendwelchen Argumenten dagegen halten und Ihnen mit einer Kündigung kommen, das läßt sich nie ausschließen!

Sie sollten aber nicht gleich im Vorfeld die Flinte ins Korn werfen!

Setzen Sie eine schriftliche Eingabe auf und begründen Sie Ihr Anliegen sachlich, dann haben Sie am Ehesten eine Erfolgsschance!

Z.B.:

Ihr Name, Absender und Datum:.... An die Geschäftsleitung.......

Antrag auf Ihr Einverständnis zur Reduzierung meiner Arbeitszeit auf maximal 3 Stunden pro Arbeitstag wegen verminderter Restleistungsfähigkeit ab .............im Rahmen des Teilzeitarbeitsgesetzes!

Sehr geehrte(r) Frau/Herr, Auslöser für meine auf Dauer verminderte Erwerbs- und Leistungsfähigkeit ist der Arbeitsunfall vom...............! Ich habe nun versucht, 4-5 Stunden pro Arbeitstag zu arbeiten, halte dies jedoch nicht mehr durch und bitte Sie um Ihr Einverständnis, meine Arbeitszeit ab ......auf maximal 3 Stunden zu reduzieren.

Beste Grüße,

Konrad

Hallo nonamebilly,

dann geht es dir genauso wie mir - habe auch den Antrag auf teileise Erwerbsminderung vor 3 Jahren gestellt und mir wurde dann nach 4 Monaten eine teilweise Erwerbsminderung genehmigt und ich arbeitete damals dann in Teilzeit (halbtags) in einem Innendienstbüro. Nach weiteren 2 Monaten kam die Nachricht über eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit (3 Jahre) ! Die Begründung: wegen eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes (ich war zwischenzeitlich arbeitslos gemeldet und auf der Suche nach einer Teilzeitstelle!).

Mache jetzt Hinzuverdienst unter 3 Stdn. täglich und bisher unter 400-Euro-Minijob! Demnächst stelle ich den Verlängerungsantrag auf volle? oder teilweise Erwerbsminderung und hoffe auf Verlängerung!

Also ich bin seit dem Antrag auf EM Mitglied im Sozialverband VdK - kann ich nur empfehlen! Die Mitgliedschaft kostet jährlich 60 € und macht sich bestimmt bezahlt! Hier der Link dazu:

www.vdk.de

Viel Erfolg damit wünscht siola!

Erst einmal handelt es sich ja um zwei verschiedene Schuhe. Wenn du einen Arbeitsunfall hast, hast du einen Anspruch auf Verletztengeld (BG-Rente) entsprechend dem festgelegten Grad der Erwerbsminderung (MdE).

Wenn du darüber hinaus voll erwerbsgemindert bist, hast du ZUSÄTZLICH den Anspruch auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit dürftest du höchstens noch bis zu 3 Stunden täglich arbeiten und rentenunschädlich bis zu 400 € verdienen.

Beide Renten werden normalerweise erst einmal zeitlich begrenzt gezahlt und vor Ablauf dieses Zeitraums erneut geprüft. Erst danach würde die Rentenzahlung auf Dauer festgelegt.

Du scheinst also noch mitten in dieser Phase zu sein. Warte doch einfach einmal ab, was die beiden Rentenbescheide aussagen. Wenn du mit den Formulierungen nicht klar kommst, wäre ein Sozialverband der richtige Ansprechpartner. (VdK, Reichsbund, Diakonie, Caritas usw.)

kevin1905  26.01.2013, 14:22

*450,- €

DerHans  26.01.2013, 14:26
@kevin1905

Dass jetzt Minijobs bis 450 € gehen, heißt noch lange nicht, dass auch der Freibetrag bei der EM-Rente angehoben ist.

siola55  26.01.2013, 14:59
@DerHans

Hallo lieber DerHans, einfach vorher kurz googeln...

Hinzuverdienstgrenzen bei einer Vollrente

Wenn Sie Ihre Rente in voller Höhe erhalten wollen, gilt für Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro.

Gruß siola

nonamebilly 
Fragesteller
 26.01.2013, 14:47

Ich hab den Bescheid der Rentenversicherung ja schon erhalten. Dieser besagt volle Erwerbsminderung für 2 Jahre ab Antragsstellung. Und ich darf seit 1.1.13 450 € dazuverdienen.

Die BG-Rente ist noch nicht entschieden, MdE liegt noch nicht vor. Die Wiedereingliederungsphase wurde bei 5 Stunden beendet, eine Verbesserung wird zur Zeit ausgeschlossen. Daher wurde von der BG entschieden, dass ich maximal 5 Stunden täglich arbeiten darf. Der Rentenantrag lief noch, als diese Entscheidung fiel. Ich hatte nicht mit einer vollen Erwerbsminderungsrente gerechnet und wollte daher die 4-5 Stunden auch versuchen. Daher gehe ich derzeit die max. 5 Std arbeiten und das beisst sich ja total mit dem Rentenbescheid.

Auf dem Rentenbescheid steht eine tel.nr. ruf dort mal an. Du darfst aber auf jeden fall bis (jetzt neu) 450 EUR zuverdienen. Die Rente wird nicht wegen mehr Verdienst inder Vergangenheit gestrichen. Keinesfalls!!!! zu klären wäre noch die frage, ob du jetzt eine ganze oder lieber ein halbe Rente haben möchtest. Das solltest du der DRV mitteilen. Mfg

nonamebilly 
Fragesteller
 27.01.2013, 18:54

Also wird die Rente dann in die halbe EU-Rente umgewandelt, wenn ich weiter 4-5 Stunden arbeiten möchte? Es geht ja weniger um den Verdienst. Mir macht aber die jetzige Stundenzahl Sorgen. Nicht dass die Rente rückwirkend gestrichen wird.

Ich komme mir echt blöd vor. Andere würden sich über die volle EU-Rente freuen und ich mache so ein Problem daraus.

Ich hatte ja den Tipp mit dem VdK bekommen. Treten die auch für mich ein, wenn ein Problem schon vor Beginn der Mitgliedschaft besteht?

ichhierundda  27.01.2013, 19:51
@nonamebilly

das wäre dann im Gespräch zu klären, wäre schon ein frage von kulanz. wenn du für den Zuverdienst länger als täglich 3 stunden arbeiten gehen sollst, spielt es keine rolle für die DRV. Aber ruf einfach an und frag nach? Die geben auskunft.. Wenn dir aber tägl. 5 stunden so schwer fallen, warum willst du unbedingt soviel arbeiten? wegen geld? überleg es dir, deine gesundheit oder mehr geld.... Mfg

Wenn du eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt bekommst darfst du nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten. Tust du es doch verlierst du höchstwahrscheinlich die Hälfte deines Anspruchs, denn wer 3-6 Stunden täglich arbeiten kann ist eben nur teilweise erwerbsgemindert.