Renovierung bei Auszug trotz Wohnblockabriss
Hallo ihr alle,
ich habe diese Frage schonmal eingestellt mich aber wohl ungünstig ausgedrückt, sorry dafür, also nochmal. Ich wohne seit ca. 2 Jahren in einem völlig unsanierten und von der Wohnungsgenossenschaft vernachlässigten Wohnblock. Alle Schäden am und im Block wurden, wenn überhaupt, immer nur notdürftig gekittet, aber nie vollständig behoben, da sich dies nicht lohnen würde. Der mit Block ist auch nicht mal mehr zu 50% bezogen. Wie gesagt der Zustand ist schäbig und selbst der Hausflur ist ramponiert überall Schmierereien und Insekten (massenweise Schmetterlingsmotten oder sowas). Ich habe die Wohnung damals in einem unrenovierten Zustand übernommen, da ich dringend eine günstige Wohnung brauchte und diese am schnellsten zu beziehen war. Das Bad und Küche sind laienhaft vom Vormieter tapeziert. Ich habe dies damals wie gesagt aus Eile und Dringlichkeit so übernommen. Sehr dumm wie ich heute weiß, aber nicht zu ändern . Jedenfalls habe ich nun vor meine Wohnung zu kündigen. Die Wohnungsgenossenschaft hat bisher bei allen Mietern die gekündigt haben eine vollständige Renovierung verlangt. Nun ist es aber so das der Block in spätestens 3 Jahren abgerissen wird wenn es überhaupt so lange dauert der nächste Block ist im September dran. Nun meine Frage. Gibt es irgendeine rechtlich anerkannte Möglichkeit, dass ich nicht diese aufwendigen Arbeiten erledigen muss für eine Wohnung, die in nem halben Jahr abgerissen wird? Natürlich kann der Vermieter sagen, dass die Wohnung aber tip top und renoviert übergeben werden muss, weil sie rein theoretisch bis dahin noch vermietet werden könnte. Aber sein wir doch mal realistisch. In dem Block sind bereits über 50% der Wohnungen seit 1-2 Jahren leerstehend. und der Zustand des Blockes ist unter aller Würde. Warum muss ich also eine vollkommen tadellose Wohnung übergegen, wenn die Genossenschaft es nicht mal mit dem Haus geschafft hat. Und wieso soll ich unmengen von Geld in etwas investieren, was nie mehr genutzt wird. Kann mir jemand einen Rat geben auf was ich mich beziehen kann, um die Wohnung im Ideallfall einfach nur Besenrein übergeben zu müssen? Vielen Dank an euch.
5 Antworten
Was Du uns leider nicht mitteilst, ist der Inhalt des Mietvertrags: Ist dort Renovierung durch den Mieter vereinbart? Wenn ja, wie lautet die Klausel genau? All das müßte man wissen um beurteilen zu können, ob Du entsprechende vertragliche Verpflichtungen überhaupt hast.
Erst dann und nur dann, wenn überhaupt eine Renovierungspflichr durch den Mieter wirksam begründet wurde muß man auf Deine weitere Argumentation eingehen.
Wenn das Haus unmittelbar und gleich nach Deinem Auszug abgebrochen würde, könnte man von einem rechtsmißbräuchlichen Verhalten des Vermiters sprechen wenn er auf einer Renovierung bestehen würde. Sofortiger Abriß steht aber nicht an. Damit fällt Deine ganze Argumentation in sich zusammen.
ich habe diese Frage schonmal eingestellt mich aber wohl ungünstig ausgedrückt,
Nicht nur das, sondern auch nicht die Gegenfrage was zu Schönheitsreparaturen im Vertrag steht beantwortet.
Tu das bitte, dann bekommst Du eine Antwort.
Unter Immobilienscout24.de im Internet steht: In vielen Mietverträgen steht die Regelung, dass die Wohnung bei Auszug „besenrein“ übergeben werden muss. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird und bauliche Veränderungen wieder rückgängig gemacht wurden. Eine Renovierung ergibt sich daraus nicht zwangsläufig. Und... Die Formulierung, dass die Wohnung in „bezugsfertigem Zustand“ zu hinterlassen ist, ist ebenfalls zulässig. Aber auch hier muss nicht unbedingt renoviert werden. Es reicht, dass der Nachmieter die Wohnung sofort beziehen kann. Nun steht die Frage, was haben sie unterschrieben in ihrem Mietvertrag!? Reden sie mit ihrem Vermieter, vielleicht können sie sich mit ihm einigen. Sonst eventuell in der Verbraucherzentrale Rat holen.
Weil du das im Mietvertrag so unterschrieben hast? Was sollst du denn genau machen?
Da muss ich dir beipflichten - absoluter Schwachsinn !!
Erkundige Dich doch mal beim Mieterschutzbund.......