Renovierung bei Auszug trotz Wohnblockabriss

5 Antworten

Was Du uns leider nicht mitteilst, ist der Inhalt des Mietvertrags: Ist dort Renovierung durch den Mieter vereinbart? Wenn ja, wie lautet die Klausel genau? All das müßte man wissen um beurteilen zu können, ob Du entsprechende vertragliche Verpflichtungen überhaupt hast.

Erst dann und nur dann, wenn überhaupt eine Renovierungspflichr durch den Mieter wirksam begründet wurde muß man auf Deine weitere Argumentation eingehen.

Wenn das Haus unmittelbar und gleich nach Deinem Auszug abgebrochen würde, könnte man von einem rechtsmißbräuchlichen Verhalten des Vermiters sprechen wenn er auf einer Renovierung bestehen würde. Sofortiger Abriß steht aber nicht an. Damit fällt Deine ganze Argumentation in sich zusammen.

ich habe diese Frage schonmal eingestellt mich aber wohl ungünstig ausgedrückt,

Nicht nur das, sondern auch nicht die Gegenfrage was zu Schönheitsreparaturen im Vertrag steht beantwortet.

Tu das bitte, dann bekommst Du eine Antwort.

Unter Immobilienscout24.de im Internet steht: In vielen Mietverträgen steht die Regelung, dass die Wohnung bei Auszug „besenrein“ übergeben werden muss. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird und bauliche Veränderungen wieder rückgängig gemacht wurden. Eine Renovierung ergibt sich daraus nicht zwangsläufig. Und... Die Formulierung, dass die Wohnung in „bezugsfertigem Zustand“ zu hinterlassen ist, ist ebenfalls zulässig. Aber auch hier muss nicht unbedingt renoviert werden. Es reicht, dass der Nachmieter die Wohnung sofort beziehen kann. Nun steht die Frage, was haben sie unterschrieben in ihrem Mietvertrag!? Reden sie mit ihrem Vermieter, vielleicht können sie sich mit ihm einigen. Sonst eventuell in der Verbraucherzentrale Rat holen.

Weil du das im Mietvertrag so unterschrieben hast? Was sollst du denn genau machen?

Da muss ich dir beipflichten - absoluter Schwachsinn !!

Erkundige Dich doch mal beim Mieterschutzbund.......