Reklamation von Schuhen...

7 Antworten

Sofort mit Kassenzettel oder Abbuchungsbeleg reklamieren. Du kannst Nachbesserung (Reparatur), Minderung oder Wandlung verlangen. Da die normalen Schuhgeschäfte nichts reparieren, kommt also nur Preisminderung oder Wandlung (Rücktritt vom Kauf) in Betracht. Da die meisten Filialleiter keine Vollmacht haben, eigenmächtig Preisreduzierungen durchzuführen, wird man Dir den Kaufpreis erstatten.

srm88 
Fragesteller
 12.06.2009, 12:27

Ich weis nicht ob es einen unterschied macht aber es war kein schuhgeschäft sondern ein bekleidungsgeschäft das auch schuhe verkauft.. Ich geh dann mal direkt heute dahin mal gucken ob die kooperieren^^

Dankeschön

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Du hast ein 14 Tage umtauschrecht. Aber nur bei Vorlage des Kassenzettels. Wenn du jedoch die 40 €uro wiederhaben möchtest, musst du auf die Kolanz des Verkäufers hoffen. Meistens ist es so das du dir für den Preis in dem Geschäft ein paar andere Schuhe aussuchen darfst.Viel Glück

alphonso  12.06.2009, 12:10

das 14-tägige "Umtauschrecht" hat mit einer Reklamation rein gar nichts zu tun.

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Vicki  14.06.2009, 15:45

Das 14-Tage-Umtauschrecht besteht NUR bei Fernabsatz!!! Hierzu zählen nicht die Direktverkäufe, sondern AUSSCHLIEßLICH Internetkäufe und Katalogbestellungen!!!

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Wow das ging aber schnell :-)) Vielen lieben dank an alle, ich versuche es einfach mal.

Da gönnt mal sich einmal (zumindest für meine verhältnisse etwas) teure schuhe und dann passiert sowas..

An sonsten versuche ich es mal schriftlich direkt bei der verwaltung...

Versuchen kostet ja nix :-)

Danke nochmal

srm88 
Fragesteller
 12.06.2009, 14:06

Hat reibungslos geklappt :-)

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Ja klar, kannst du reklamieren! Hoffentlich hast du noch den Kassenbeleg oder einen von der Kontoabbuchung. Wenn nicht, auch egal. Gehe auf jeden Fall in den Laden, wo du gekauft hast und sage denen genau das, was du hier geschrieben hast. Die Inhaber schicken die Schuhe ein und haben selbst keinen Verlust dabei. Du hast ein Recht auf einwandfreie Ware!

srm88 
Fragesteller
 12.06.2009, 12:13

Ja ich hab mir das mal angewöhnt die kassenzettel und belege von schuhen, kleidung elektro usw auf zu heben..

Die "marke" des produkts gibts mir ja leider keine garantie :-)

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Natürlich kannst du sie Reklamieren.Lg