Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung von Reisekosten?

1 Antwort

Einen rechtlich verbindlichen Rat kriegst Du hier nicht. Der Punkt ist, daß der Arbeitgeber die Reisekosten zeitnah abrechnen will, weil er diese ggf. auch in der Bilanz berücksichtigen muß. Wenn alle Arbeitnehmer alle Dienstreisen erst nach zwei Jahren abrechnen würden, müsste der Arbeitgeber vermutlich Rückstellungen bilden.

Es gibt für die Regelung also einen Grund. Ob sie in der aktuellen Form tatsächlich wirksam ist und ob es z.B. Ausnahmen gibt, müsste von einem Anwalt im Einzelfall mit dem genauen Wortlaut geprüft werden.

An Deiner Stelle würde ich schlichtweg mit meinem Vorgesetzten reden, der für das entsprechende Reisebudget verantwortlich ist und diese Kosten freigeben kann. Will er das nicht, bleibt allemal der Weg zum Leiter der Spesenstelle, zum Personalsachbearbeiter und ggf. der Weg zu den Arbeitsrechtlern der Rechtsabteilung und, wenn das alles nichts hilt, der Weg zum Betriebsrat.