Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung von Reisekosten?
Hallo zusammen, ich habe nach ca 4 Monaten nach dienstreise meine Reisekosten bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Ich bekam die Antwort , dass gem. Reisekosten Richtlinie ich verpflichtet bin, innerhalb von 3 Monaten Reisekosten abzurechnen, also mein Anspruch bereits verfallen sei. Ich bin seit +5 Jahren bei meinem derzeitigen Arbeitgeber, einem gut florierendem börsennotierten Unternehmen. Die Reisekostenrichtline wurde vor ca 1,5 jahren geändert und um die genannte Frist ergänzt.
Diverse Recherchen im Internet und hier im Forum haben mich leider nicht zu 100% weitergebracht. Mein Arbeitsvertrag beinhaltet einen Paragraphen, der "Insider, publizitäts- und Unternehmensrichtinien" betrifft. (... "Diese sind einzuhalten , Arbeitgeber muss sich 1x im Monat darüber informieren..") Eine Reisekosten Richtlinie ist aber nicht explizit erwähnt.
Hat jemand einen Rat für mich?
Als Ergänzung, aber für den Sachverhalt nicht wichtig :-) Mir geht es weniger um meine persönlichen 150€ dieser Reise , als mein Gefühl, dass diese Richtlinie wenig Wertschätzend bzw ungerecht ggü. den Mitarbeitern ist,die sich mit Herzblut für den Arbeitgeber einsetzen, Privates/Erholungsurlaub oft hinten anstellen, gerne unbezahlte Überstunden für den Erfolg des Unternehmens leisten und in Kriesensituationen den Fokus auf die Unternehmensziele richten, statt die Zeit mit Ausfüllen von Reisekostenanträgen zu verbringen..
1 Antwort
Einen rechtlich verbindlichen Rat kriegst Du hier nicht. Der Punkt ist, daß der Arbeitgeber die Reisekosten zeitnah abrechnen will, weil er diese ggf. auch in der Bilanz berücksichtigen muß. Wenn alle Arbeitnehmer alle Dienstreisen erst nach zwei Jahren abrechnen würden, müsste der Arbeitgeber vermutlich Rückstellungen bilden.
Es gibt für die Regelung also einen Grund. Ob sie in der aktuellen Form tatsächlich wirksam ist und ob es z.B. Ausnahmen gibt, müsste von einem Anwalt im Einzelfall mit dem genauen Wortlaut geprüft werden.
An Deiner Stelle würde ich schlichtweg mit meinem Vorgesetzten reden, der für das entsprechende Reisebudget verantwortlich ist und diese Kosten freigeben kann. Will er das nicht, bleibt allemal der Weg zum Leiter der Spesenstelle, zum Personalsachbearbeiter und ggf. der Weg zu den Arbeitsrechtlern der Rechtsabteilung und, wenn das alles nichts hilt, der Weg zum Betriebsrat.