Reifen-Töter im Straßenverkehr?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Für die Autobahn wäre sowas sinnvoll, der Geisterfahrer kommt dann nicht weit


AndreasD1804 
Beitragsersteller
 22.11.2024, 18:19

Einziges Problem: Der blockiert jetzt/so aber die Ausfahrt...

"Fu*k, aber Du tötest nicht!"

AthenaVER  22.11.2024, 18:28
@AndreasD1804

Ich könnte mir vorstellen, dass das technisch auch gar nicht gehen würde. Aber zumindest mal drüber nachgedacht. :)

AndreasD1804 
Beitragsersteller
 22.11.2024, 18:42
@AthenaVER

Ähm, die technische Ausführung ist gar kein Problem. Die "Zähne" sind in Fahrtrichtung geneigt und zum Boden biegbar. Aber sie zerstechen die Reifen, wenn man aus der entgegengesetzten Richtung darüber-zu-fahren versucht...
Ich bemühe mich, im WWW ein Video zu finden.

AndreasD1804 
Beitragsersteller
 22.11.2024, 19:28
@AndreasD1804

Es gibt Gelegenheiten, zu welchen ich deutsche Datenschutz-Richtlinien verfluche.
"Dieses Video ist in ihrem Land nicht erlaubt"
Ja klar. Es verherrlicht Gewalt gegen Minderheiten... Tickt Ihr noch richtig??

Ich würde jede Wette darauf eingehen, dass niemand mit absichtlich zerstörten Reifen mehr eine Straße befahren kann und sich nicht direkt danach eine neue Möglichkeit zur Fortbewegung besorgt.

Und wenn das heißt zu Fuß seiner Wege zu gehen bis er wieder in der Lage ist sein Fahrzeug nutzen zu können. Der Fortbewegung eines Fahrzeuges, welches mit einem Lenkmechanismus ausgestattet ist, steht ein mit Lenkmechanismus ausgestattetes Gegenstück immer grundsätzlich in der zur Fortbewegung benötigten Anwensend sind.

Selbstverständlich ist damit weder ein Ersatzmechanismus, noch ein Fahrzeug mit nicht vorhandenem Lenkmechanismus Gutscheintauglich, aber auch letzteres stellt keine Relevanz dar. Es wurde deutlich gemacht, dass der Fahrzeugführer die Möglichkeit hat sich fortzubewegen, und dessen Lenkmechanismus ist nicht beschädigt, sondern ein ihm grundsätzlich entsprechendes.

Hier in Deutschland doch undenkbar.

Gab vor ein paar Jahren ja bei FFM (meine in Hanau) auch mal den Feldversuch lediglich mit automatisiert hochfahrenden Geschwindigkeitsschwellen bei überschreiten der 50kmh Innerorts.

Das war schon ein riesen Bohei wo es hieß "man denke doch an die armen, armen Zweiradfahrer welche ja völlig unbewusst sehr schnell und ohne eigene Schuld *theatralischeGeste* die Richtgeschwindigkeit überschreiten und sich dann bei einer solch herausschnellendenen Schwelle sofort hinfratzen und den Hals unverschuldet brechen"

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Führerschein mehr als 1Mio KM auf der Gasse

Du meinst diese Messerrschwellen der Amis.. Das problem ist wer Zahlt dann dir Reifen ( deutsches rechtssystem ) ?? Leider gilt bei uns das Verursacherprinziep wenns um Schadenregulierungen geht und nicht immer der Gesunde Menschenverstand.. Das Könnte man hier bei uns wenn überhaupt nur auf Privaten nicht dem Öffendlichen Verkehr zugänglichen Gelände oder Grundstücken machen .

Das mit den Autobahnzufahrten könnte ich mir durchaus Vorstellen Die Müßten aber für Rettungsdienste befahrbar sein..


AndreasD1804 
Beitragsersteller
 22.11.2024, 19:39
Die Müßten aber für Rettungsdienste befahrbar sein..

Nein... Die dürfen auch nicht als Geisterfahrer unterwegs sein. Zwar dürfen sie unter vertretbaren Umständen gewährte Vorfahrten per Ampel "aufheben" (Martinshorn und Blaulicht), aber Fahrtrichtungen beibehalten ist gesünder.

jloethe  22.11.2024, 22:45
@AndreasD1804

Viele Rettungsdienste werden mach Massenunfällen auch die Gegenfahrbahn nutzen wenn die Fahrspur eh blockiert ist . Das ist Übliche Vorgehensweise..

AndreasD1804 
Beitragsersteller
 23.11.2024, 07:00
@jloethe

Ja, auf der Bundes- oder Landstraße. Aber niemals auf einer Bundes-Autobahn. Da immer in Fahrtrichtung. Deshalb sollen alle Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden, damit die Helfer zügig zur Unfall-Stelle erreichen können.