Reicht die Drohung, private Bilder zu verschicken, für eine Anzeige aus?
Hi !
Meiner Freundin wird von ihrer eifersüchtigen Ex gedroht, sie würde irgendwelche zwielichtigen Fotos von ihr herumschicken. Meine Freundin bereut, ihr jemals solche Bilder geschickt zu haben. Darauf ist kein Gesicht zu sehen und auch nicht deutlich erkennbar, dass es sich um sie handelt. Trotzdem. Außerdem droht sie damit, Whatsapp-Verläufe mit "Dirty Talk" herumzuschicken.
Deshalb frage ich hier für sie. Könnte sie ihre Ex anzeigen? Was würde die Polizei tun? Werden Drohungen und Chatverläufe, indem sie diese Drohung äußert, vor Gericht überhaupt als Beweis zugelassen?
Danke für eure Hilfe.
PS. Meine Freundin (die, die bedroht wird), ist 17 und ihre Ex 18.
4 Antworten
Eine Drohung ist strafrechtlich relevant, wenn man mit einer Straftat droht.
Also ist hier die Drohung rechtlich relevant. Deine Freundin kann zwar Anzeige erstatten, da es sich aber um ein Antragsdelikt handelt, braucht sie ihrer Eltern, weil sie noch nicht volljährig ist.
Die Bilder, auf denen nur deine Freundin zu sehen ist, dienen als Beweis. Die SMS werden eventuell nicht zugelassen, da auch die EX hier ein Persönlichkeitsrecht hat.
Allerdings gibt es die Möglichkeit für die Polizei, alles zu beschlagnahmen.
Ja hab noch gerade mal im StGB nachgelesen. In Deutschland wird diese Drohung noch nicht reichen, für eine Anzeige (hab mich oben geirrt sorry), aber die Herausgabe der Fotos kann verlangt werden.
Okay, Anfertigung und Weitergabe wird verurteilt...
Wenn sie sie jedoch nicht weitergibt, sondern nur damit droht, können wir nichts tun, oder? Ihre Ex hat die Bilder ja auch nicht gemacht, sondern von meiner Freundin geschickt bekommen...
Neben der Weiterverbreitung von Nacktbildern von unter 18-Jährigen stellt der Gesetzgeber mit der neuen Rechtsprechung zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs auch weit weniger eindeutige Handlungen im Zusammenhang mit Fotos und Videos unter Strafe.
sogenannte Racheveröffentlichungen vom Ex-Partnern dürfen auch nicht ins Netz gestellt werden ..
ich würde mit der Ex ein vernünftiges Gespräch suchen und ihr klar machen das sie dann sofort eine Anzeige am Hals hat und eine Schmerzensgeldklage zusätzlich .. evtl. gibt sie ja die Photos raus, oder löscht die in Eurem Beisein..
m.l.G. ;)h
solange ich hier keine Bilder sehe bin ich der Meinung, dass es auf gar keinen Fall ausreicht ! Das fällt eher unter die Rubrik Kindergarten.
Okay. Aber sie droht ja weder Mord noch sonst etwas an? :/
Eben. Darum gibt es hier auch nichts anzuzeigen.
Gut, danke. Die Ex hat ja diese Fotos von ihr, droht auch, sie herumzuschicken. Jedoch hat sie es schon vor Monaten angedroht und bisher immer noch nichts getan. Denke nicht , dass sie es tut, aber trotzdem haben wir Angst.