Reicht das zur Verurteilung wegen beleidigenden Emails aus?

3 Antworten

Das reicht nicht. Muss über ip etc. Bewiesen sein. Sind ja einfach Unterstellungen und wer sowas anzeigt, sollte etwas Selbstbewusstsein "lernen" und stabiler werden

Vergiss nicht, dass der Täter auch ein Motiv für die Tat haben dürfte.

Lass uns persönlich werden: wenn du aufgrund von Ärger und Frust E-Mails verfasst hast, dann hat ein Gericht wenig bis null Probleme, dich dafür zu verurteilen.

tsama 
Fragesteller
 27.04.2024, 07:37

Ohne Beweise? Man muss beweisen.

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tsama 
Fragesteller
 27.04.2024, 07:42
Kostet ein Linguistik-Gutachten viel Geld?

Um zu beurteilen, ob Herr X die 300 Emails geschrieben hat.

Verglichen von bekannten Schreiben von ihm.

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Still  27.04.2024, 07:51
@tsama

Ein Gutachten ist ein Beweis!

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tsama 
Fragesteller
 27.04.2024, 07:54
@Still

Kostet ein Linguistik-Gutachten viel Geld?

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Still  27.04.2024, 07:58
@tsama

Es kostet vor allem DEIN Geld, wenn du verurteilt wirst. Mit etwas Glück hörst du folgendes:

"Herr Anwalt. Reden Sie mit ihrem Mandaten. Wenn er weiterhin leugnet und sich ungeständig zeigt, werden wir ein Gutachten in Auftrag geben, um weiter Beweise für ein Urteil zu bekommen. Das Gericht geht davon aus, dass das Gutachten die Schuld des Angeklagten belegen wird. Sie haben es also in der Hand, finanziellen Schaden durch das Gutachten abzuwenden."

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tsama 
Fragesteller
 27.04.2024, 08:01
@Still

Kann das Gericht nicht ohne Gutachten verurteilen? Wenn es augenscheinlich vermutet, dass die Sachen sich aehnlen. oder wäre das willkürlich?

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Still  27.04.2024, 08:03
@tsama

Du weist doch, dass du die Mails geschrieben hast. Die Opfer wissen, dass du die Mails geschrieben hast. Dein Anwalt sollte von dir erfahren, dass du der Autor bist. Der Gutachter wird feststellen, dass du der Autor bist.

Was bitte soll ein Gericht da anders sehen?

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tsama 
Fragesteller
 27.04.2024, 08:04
@Still

Das sind alles Spekulationen von dir.

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tsama 
Fragesteller
 27.04.2024, 08:27
@Still

Wie kann ein Gutachter feststellen, ob Herr X das schrieb : Fck dich oder Hur*ntochter?

Das nutzt jeder!

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Still  27.04.2024, 08:43
@tsama
Wie kann ein Gutachter feststellen,

Das trägt er dann lang und breit in der Verhandlung vor. Geniesse es, denn du bezahlst ihn dafür ; - )

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tsama 
Fragesteller
 27.04.2024, 08:52
@Still

Am 12. August 2022 stellte eine BKA-Sprachexpertin ihr Gutachten vor, wonach M. die anonymen Drohmails von NSU 2.0 „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ verfasst habe. Sie hatte im Vergleich der Drohmails mit Privatmails und einem Beschwerdebrief M.s auffällige und viele gleiche Fehler, Adverbien, Formulierungen (etwa „ich als Führer“), Stilwechsel zwischen Behörden- und Umgangssprache und inhaltliche Parallelen (etwa Berichte von Hafterfahrungen) gefunden. Jedoch hatte sie nicht geprüft, ob alle 116 Drohmails von M. stammen. Das Drohfax vom 2. August 2018, räumte sie auf Nachfrage ein, enthalte nicht die typischen Wortdoppelungen der meisten anderen Schreiben und sei mit 36 Wörtern zu kurz für einen Vergleich

https://de.wikipedia.org/wiki/NSU_2.0

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Still  27.04.2024, 08:54
@tsama

Dann wird dein Gutachter aus diesem "Fehler" lernen und alle deine 300 Mails überprüfen ; - )

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Das reicht, lieber Achmed, und das solltest Du inzwischen wissen.