Regelmäßiger Umgang mit Kind. Mutter will mehr um entlastet zu werden.

13 Antworten

Die Mutter kann bitten, aber nicht fordern.

und schon gar nicht mit der Ankündigung, den umgang dann zu unterbinden!

Wenn Umgang unter der Woche nicht geht...wie wärs mit jedem zweiten Wochenende beim papa? Alt genug ist der zwerg dafür bereits.

das wäre ein kompromissangebot für die Mutter. Mehr geht halt aus beruflichen gründen nicht, das wird die Kindsmutter einsehen MÜSSEN.

MarmeladeXXL  22.01.2013, 13:43

Das möchte sie nicht,weil sie das WE mit ihm und ihrem Sohn verbringen möchte,der älter ist,und sich nicht dem jüngeren versteht...

Nein, eine Erzwingung von Besuchszeiten per Gerichtsentscheid gibt es nicht. Den Umgang verbieten kann sie auch nicht. Ihn erfolgreich verhindern jedoch schon. Das ist ziemlich einfach und wird von vielen erziehenden Elternteilen auch ungestraft gelebt. Der Vater sollte seine Bereitschaft zur UNBEGRENZTEN Betreuung in Abhängigkeit von seiner Schichtarbeit an das Jugendamt kommunizieren. Wenn die KM Entlastung möchte, soll sie diese bekommen, aber bitte mit Rücksicht auf die Arbeitszeiten desjenigen, der mit seiner Erwerbstätigkeit den Barunterhalt bestreitet. Alles andere ist indiskutabel.

tipps4scheidung  22.01.2013, 17:44

EDIT: "Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass Eltern nicht zum Kontakt mit ihren Kindern gezwungen werden dürfen, zumindest nicht in der Regel. Ein erzwungener Umgang, so die Begründung der Richter, diene normalerweise nicht dem Wohl des Kindes (Aktenzeichen 1 BvR 1620/04)."

Nur so zur Info...

Hallo manee2002,

ich kann die Mutter sehr gut verstehen, denn nur Dienstags und auch noch ohne Übernachtung ist für ein 5jähriges Kind viel zu wenig. Normalerweise ist es jedes 2te Wochenende von Fr.nachmittag bis So. Abend und die Hälfte aller Ferien (auch Kiga). Rechtlich sieht es so aus: Väter haben eine Umgangspflicht, die aber nicht einklagbar ist. Das heisst man kann einen Vater nicht zum Umgang zwingen. Was aber passieren könnte ist das die Mutter sich auf Grund seiner Verweigerungshaltung quer stellt und den Umgang aussetzt. Wenn dein Partner dann trotzdem wieder Umgang möchte muss er ihn vor Gericht beantragen bzw. regeln lassen. Dort wird ihm der Richter dann auch erzählen das der Umgang viel zu wenig ist so wie er bisher war. Er wird ihn auch fragen warum er nicht aus eigenem Antrieb mehr Zeit mit seinem Kind verbringen möchte bzw. sich auch noch dagegen wehrt, denn eigentlich sollte es als Vater sein Wunsch sein so viel zeit wie möglich mit seinem Kind zu verbringen und nicht umgekehrt. Ich hatte den gleichen Fall und bei uns war es dann so, das der Richter dem Vater sagte, entweder sie nehmen den Mindestumgang: 14tägige Wochenenden, hälftige Ferien und Feiertage, oder sie bekommen gar einen Umgang mehr. Darauf musste er sich dann einlassen oder auf Umgang verzichten. Ich rate euch beiden das er sich mit der Mutter auf mehr Umgang einigt. Ich lese auch etwas Eifersucht aus deiner Frage heraus (nicht böse gemeint) aber kann es sein das euch das Kind deines Partners in eurer Beziehung stört? Das du die Zeit mit ihm für dich alleine haben möchtest? mir kam der Gedanke weil du hier schreibst und nicht er. Ich könnte es verstehen wenn du so denkst und fühlst, denn Schichtdienst ist weder gesund, nich einer Beziehung förderlich. wenn dann noch anderweitige Verpflichtungen eines Partners da sind (Kinder sind eine größere Verpflichtung als z.B. ein Zweitjob) dann wird es richtig schwierig. Falls das so ist bei euch, rate ich dir das du irgendwie versuchst damit klar zu kommen, denn du hast dich auch ihn eigelassen als das Kind schon da war und somit die Situation (auch wenn du sie noch nicht gelebt hast) akzeptiert. Für das Kind wäre es schrecklich wenn der Vater sich sperrt weil er seine neue Beziehung vorzieht (egal wie viel er arbeiten muss oder weiviele Schichten er hat). Eltern haben grundsätzlich sehr wenig Zeit für andere Dinge, das muss ihm klar sein.

so ganz kann ich dich nicht verstehen. jedes zweite wochenende an dem der vater frei hat ist nur für "euch" gedacht. wieso gehört sein sohn nicht zu euch, jedoch deiner? wenn sich dein sohn nicht mit seinem sohn versteht, muß halt deiner jedes zweite wochenende mal etwas zurückstecken.

wie kann ein vater eine beziehung zu seinem sohn aufbauen, wenn er ihn nur einmal pro woche für ein paar stunden sieht? da hat er ja mehr bezug zu dem laden, in dem ihr einkauft.

gleichzeitig kritisierst du, daß die mutter "mehr zeit für sich" möchte, aber du bestehst auf eurem freien wochenende. die mutter versorgt das kind doch durchgehend und immer. selbstverständlich hat sie das recht, wenn das kind beim vater gut aufgehoben ist, auf mal zeit für sich.

andere väter reißen sich um mehr besuchszeit und ihr kriegt schon fast eine panikattacke bei dem gedanken daran. versteh ich nicht - vor allem dich als auch mutter.

manee2002 
Fragesteller
 22.01.2013, 14:16

ist doch Quark... natürlich kann man hier nicht bis ins tiefe private gehen und alles miteinbringen. Vielleicht hättest du alle Antworten von mir erst lesen sollen...

Es ist das Kind deines Partners. Als solcher hat er auch Verantwortung zu übernehmen - und das nicht nur dann, wenn ihm das gerade gefällt.

Wenn sich die Eltern nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden. Dieses urteilt im Sinne des Kindeswohls. Wenn es anerkennt, dass dieses durch die Überlastung der Mutter gefährdet werden könnte, kann der Vater durchaus stärker in die Pflicht genommen werden.

Ihm einfach den Umgang verbieten kann die Mutter nicht. Das würde ja gleichzeitig ihrem Wunsch nach Entlastung widersprechen und ist in diesem Fall nur als Drohgebärde zu werten.

Im Sinne des Kindes wäre eine einvernehmliche Regelung aber ganz sicher das Beste.

manee2002 
Fragesteller
 22.01.2013, 13:47

Aber es ist doch ein regelmäßiger Umgang der länger besteht....

MarmeladeXXL  22.01.2013, 13:49
@manee2002

Ein paar Stunden Dienstags,ich bitte dich...

Jule59  22.01.2013, 18:16
@manee2002

Idealerweise gestaltet sich der Umgang eines Kindes mit seinen getrennt lebenden Eltern jeweils halbe halbe.

Dann hat das Kind nämlich ELTERN und nicht nur eine Mama, und einen Besuchspapa.