Reflexion von Licht, klasse 7?

3 Antworten

Man zeichnet einfach zwei Lichtwege von der Person (dem x) zum rechten und linken Rand das Schaufensters und reflektiert sie daran. Dann hat man den Bereich, den es sehen konnte.

JoanJoana13 
Fragesteller
 28.02.2024, 17:48

Wo zeichnet man die Lichtwege ein ?

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JoanJoana13 
Fragesteller
 28.02.2024, 17:50

Wo zeichnet man die Lichtwege ein ?

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JoanJoana13 
Fragesteller
 29.02.2024, 00:36

Hab ich soweit gezeichnet, woher weiß ich, welcher Bereich eingesehen wird ?

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Dass der Einfallswinkel dem Ausfallswinkel entspricht habt ihr doch sicherlich im Unterricht erarbeitet.

Mit diesem Wissen kannst du überprüfen, ob die Aussage korrekt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit Mathematik muss man immer rechnen

Der Verteidiger hat recht. Eines der optischen Gesetze lautet, dass Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel ist. Und da das Fenster die einzige reflektierende Fläche ist, gibt es keinen Weg, wie der Zeuge den Automaten per Reflex gesehen haben könnte.

Woher ich das weiß:Hobby
Spikeman197  28.02.2024, 17:47

Den Automaten selbst nicht, aber die Person die davor steht und ihn aufbricht (vllt.).

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Hagar470  28.02.2024, 17:51
@Spikeman197

Davorstehen reicht als Beweis nicht aus. Der Zeuge muss gesehen haben, wie der Täter am Automaten manipuliert hat. Und dafür reichen die möglichen Winkel nicht aus.

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Spikeman197  28.02.2024, 17:58
@Hagar470

Hmm, also wenn er vorher heile ist, ein Typ ran geht, von dem ich nicht genau sehe, WAS er macht, aber hinterher ist der Automat aufgebrochen, ist das wohl Beweis genug!

Auch bei Brechstange, Vorschlaghammer, Schweißgerät usw würde es wohl reichen.

Ansonsten geht es wohl eher darum, ob man die Person 'überhaupt' sehen konnte...

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JoanJoana13 
Fragesteller
 28.02.2024, 17:51

Okey, wo zeichnet man die Lichtwege ein ?

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Hagar470  28.02.2024, 18:44
@JoanJoana13

Hat Spikeman 197 schon perfekt in seiner Originalantwort erklärt.

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