Rechtslage bei dem Zeichen Privatweg?
Eine Einfahrt zwischen zwei Gärten zu einem Kartoffelacker, wurde als Privatweg Durchfahrt verboten, beschildert. Darf man trotzdem zu Fuß dadurch gehen?
4 Antworten
Privatwege sind Straßen, die sich nicht im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Verantwortlich sind Bauherren, Hausbesitzer oder Grundstückseigentümer.
Verantwortlich für den Bau und den Unterhalt der Privatstraße ist der private Eigentümer und ihm obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
Der Eigentümer ist verpflichtet, sich um den ordnungsgemäßen Zustand zu
kümmern, er muss die Kosten für Reinigung, Schneeräumung und
Instandhaltung tragen. Dafür steht es ihm frei, seine Straße ganz oder
teilweise für die öffentliche Nutzung zu sperren.
Gerade weil der Eigentümer aber seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen will, wird die Benutzung des Weges bzw. der Straße für die Öffentlichkeit verboten. Somit entgeht er eventuell im Schadensfall der Haftung.
du fährst ja nicht, ergo könnte man durchaus da gehen
da das Grundstück einen Eigentümer hat, kann das als Hausfriedensbruch gewertet werden
der Weg hat einen Eigentümer und das Feld gehört jemanden anders -- der hat die Erlaubnis - derjenige kann dir den Durchgang verbieten - auch dann wenn du die Erlaubnis zur Nutzung des Weges hättest
Due Durchfahrt, also das Befahren) wurde verboten, das Begehen offensichtlich nicht.
Ja, nur das Befahren!
Wem gehört der Weg? Und wer bist Du? Und warum möchtest Du diesen Weg nutzen?
Die Durchfahrt führt nach ca 3 m zu seinem Acker und für mich ist der Weg kürzer. Natürlich am Rand auf dem Wiesenstreifen. Dem Menschen der das nicht möchte, gehört dieser Acker aber nicht. Nur dem Schwager.-
Dann hast Du diesen Weg auch nicht zu nutzen.
Aber dann doch nur vom Eigentümer? Nicht vom Nachbarn?