Rechtsform Yogastudio mit Shop

1 Antwort

Wenn Du den Betrieb allein beginnst, dann ist die einzig mögliche Rechtsform das Einzelunternehmen, außer Du willst eine GmbH oder UG gründen, was ich aber momentan für unsinnig halte.

Wenn das Yogastudio wirklich nur Yogastunden gibt, dann liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor. Das Cafe wäre jedoch eindeutig ein Gewerbebetrieb, ebenso der Shop. Wenn alles als ein Betrieb geführt wird, dann infizieren die beiden anderen Betriebe die Yogatätigkeit und alles ist ein Gewerbebetrieb.

Cafe und Yoga kann man jedensfalls gut trennen, es sind dann aber auch zwei getrennte Buchführungen zu führen, damit es zu keiner Infektion kommt.

Beim Shop wird es schwieriger. Wenn da Yogazubehör verkauft wird, liegt die Vermutung nahe, dass es zum Yogaunterricht gehört, selbst wenn eine getrennte Buchführung vorhanden ist. Dort ist dann die Frage wie viel Umsatz mit dem Yoga und wie viel mit dem Shop erzielt wird. Solange der Shop nur die kleine Nebentätigkeit bleibt, dürfte es zu keiner Infektion kommen.

synaptic84 
Fragesteller
 04.09.2013, 06:19

Vielen Dank für deine Antwort, hat mir sehr geholfen.