Rechtsanwaltskammer hilft nicht, wer dann?

1 Antwort

Die Anwältin hat Euch in einem Datenschutz-Fall vertreten.

Wegen der Rechnung zu diesem Fall wurde ein Mahnverfahren eingeleitet und dem Mahngericht wurden Daten des ursprünglichen Falles übergeben.

Ihr bestreitet, dass es die Rechnung überhaupt gab.

Und was genau soll die Kammer da jetzt machen?

Wenn es die Rechnung nicht gab, dann ist das im Rahmen Mahnverfahrens vorzubringen.

Dudui 
Fragesteller
 23.04.2024, 15:10

Die Rechnung ist bezahlt, nachdem das Amtsgericht uns eine vorgelegt hat. Vorher gab es keine, aber das ist ein anderes Thema.

Ich habe ihrer Mahnklage widersprochen, weil es keine Rechnung gab. Nur einen Zweizeiler per Mail. Daraufhin war sie wohl beleidigt und schickte (wieso?) dem Gericht den gesamten Fall. Also jeglichen Schriftverkehr, Gutachten, Gespräche über unseren Sohn.
Ich beschwerte mich beim Gericht, wieso FALLdaten übermittelt werden und dann schrieb sie noch, dass mir psychische Störungen unterstellt wurden.

Es ging beim Gericht nur um die Rechnung. Es gab keinen Bezug zu dem Fall.

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Meandor  23.04.2024, 15:13
@Dudui

Dann Strafanzeige und Klage den die Anwältin wegen Verstoß gegen den Datenschutz. Mandantendaten sind vertraulich, auch nach Ende des Verfahrens.

Wenn die Anwältin verurteilt wird, dann kannst Du das an die Kammer schicken. Dann prüfen die auch ein berufsrechtliches Verfahren.

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