Rechtsanwaltsgebühren. Gegenstandswert. Ist der tatsächliche Wert von Immobilien die Grundlage oder der von mir zuvor zu hoch geschätzte?

2 Antworten

Immer der Streitwert, d.h. es kommt darauf an, welche Situation hier berechnet werden soll. Wenn zum Beispiel der Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten ausgerechnet werden soll, dann nimmt man sicher den Wert des Gutachtens, zumal davon auszugehen ist, dass der Anspruchsinhaber auf diesem Gutachten besteht. Wenn Sie lediglich zu einer Beratung beim Anwalt waren und Alleinerbin sind und der Anwalt keine oder maximal ein kleines Schreiben verfasst hat, fallen nur Beratungsgebühren an. Es wäre also hilfreich, wenn Sie genauer beschreiben würden, um was es hier geht.

nun ich denke der RA wird deinen Wert nehmen denn du zu hoch geschätzt hattest denn für falsche Infos biste selbst verantwortlich. Wenn du was von Verkehrswert der erst abgeschätzt werden mußt angegeben hättest sähe die Lage komplett anders aus