Rechtliche Grundlagen bei gesendeter Kündigung an falsche E-Mail Adresse?

2 Antworten

Wenn der Inhaber der beiden E-Mail - Adressen derselbe ist, gilt mE die Kündigung als zugegangen.

Sie muss ja bloß in den Einflussbereich des anderen kommen, auf solche Formalitäten kommt es sicherlich nicht an.

Anderes mag in AGB normiert sein, ob das wiederum die Regel des Zugangs modifizieren kann, ist fraglich. 

Na der Support muß die Kündigung weiter leiten. Die haben gepennt. Beim Unternehmen ist sie jedenfalls eingegangen? Hast du eine Bestätigung?

Ich würde die Rechnung nicht bezahlen. Dann könnten die Kunden ja mailtechnisch umhergereicht werden. Wenn z.B.in der Unfallabteilung aus Versehen eine Kündigung für ein KFZ eingeht, dann wird das weitergeleitet im Unternehmen.

Davon abgesehen ist eine schriftliche Kündigung zwar altmodisch, aber die kommt immer an. (Rücksendeschein)