Rechtliche Frage zu einem Filmplakat auf Website

5 Antworten

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siehe diesen Gesetztesauszug: § 51 Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. Vorschrift neugefaßt durch das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaftvom 26.10.2007 (BGBl. I S. 2513) m.W.v. 01.01.2008.

§ 51 Nr.1 UrhG

Die Veröffentlichung von Fotos zu Berichtszwecken erlaubt das Zitatrecht nach §51 Urheberrechtsgesetz. Es ist zulässig, Fotos in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zu veröffentlichen. Zu unterscheiden ist, ob der Beitrag zu wissenschaftlichen oder sonstigen (insbesondere gesellschaftspolitischen) Zwecken erfolgt. In einem eigenen wissenschaftlichen Werk ist die Übernahme ganzer Fotos in der Regel zulässig, wenn dies durch den wissenschaftlichen Zweck geboten ist.

Also, wenn du einen eigen Artikel darüber schreibst, kannst du es (nicht in Übermaß) verwenden!!! Quellen aber angeben und nur von Urquellen!

einfach per E-Mail den Kontaktieren, der das Bild online gestellt hat und fragen, ob du es nutzen darfst.

Speedition 
Fragesteller
 19.04.2014, 12:23

Danke - bin dabei.. :-)

GammaFoto  19.04.2014, 18:39

"der, der das Bild online gestell hat" ist der falsche Ansprechpartener. Natürlich muss man denjenigen fragen, der das Urheber- bzw. Nutzungsrecht hat und das Recht ein Nutzungsrecht einzuräumen. Das ist in der Regel das entsprechende Filmstudio. Ein anderer lediglicher Nutzer kann dir nicht einfach so ein Nutzungsrecht einräumen!

qwdfgosmd  19.04.2014, 18:52
@GammaFoto

hab ich gemeint, aber über wen sollte man den Rechteinhaber finden, als über den Onlinesteller? Hab mich leider unklar ausgedrückt :(

das ganze kommt auf mehrere Dinge an. Hauptsächlich auf dich und deine Website.

Wenn du da nur eine rain private Seite oder irgendeine x-beliebige Fanseite hast, also alles im mehr oder weniger privaten Charakter, solltest du auf jeden Fall den Rechteinhaber, also in der Regel das Filmstudio bzw. den entsprechenden deutschen Verwerter fragen.

Wenn du aber eine "richtige" Film-Seite hättest mit professionellem Charakter und das Ganze eher in die redaktionelle Richtung gehen würde (wovon ich aber jetzt mal nicht wirklich ausgehe) könntest du in der Regel das Pressematerial für den Film bzw. die Serie nutzen und müsstest dich dazu natürlich an die jeweiligen Regeln halten, die jeder der Rechteinhaber natürlich für seinen Inhalt selbst bestimmen kann. Es kann sein, dass du eintweder einfach nur das jeweilige Material das frei zur Verfügung gestellt nutzen kannst wenn du die Bedingungen dafür einhältst, kann auch sein, dass du dich erst einmal legitimieren und registrieren musst um Zugang zu diesem Material zu erhalten und dadurch erst einmal einen Nutzungsvertrag mit dem Rechteinhaber eingehen musst. Jeder kann das natürlich handhaben wie er will, eine einheitliche Antwort, die für alle gilt kann man da also nicht geben

das geht nur, wenn du die erlaubnis des rechte-inhabers hast. und dann auch nur mit der erwähnten quellenangabe.

hydralernae  19.04.2014, 10:18
und dann auch nur mit der erwähnten quellenangabe.

Das muss nur dann gemacht werden, wenn der Rechteinhaber das verlangt.

Wenn du nicht die Lizenz hast, darfst du es nicht verweden. Ganz einfach.